Kann ich ein Gewerbe trotz 400 euro job anmelden?

6 Antworten

Moin,

Mein Freund Geo hat ja schon alles perfekt beantwortet - nur eine Anmerkung von mir:

Wenn Du selbständig bist und Dein Gewerbe angemeldet hast, gibt es keinen Grund mehr, auf 400-EUR-Basis zu arbeiten. Der Arbeitgeber hast zusätzliche Kosten von 30%

Wenn Du auch diesem Arbeitgeber eine Rechnung schreibst, spart er diese 30% und ihr könnt Euch die teilen

Viele Erfolg

Ich habe auch eine frage dazu, ich arbeite Vollzeit und bin ledig.

Ich verdiene im Jahr rund 36.000 Brutto, nun möchte ich zudem noch ein Kleingewerbe anmelden. Wo ich auch KEINE 19% Mehrwertsteuer nehmen muss (wie genau melde ich das so an, gibt es da ein gesondertes Formular?)

Ich denke damit werde ich im Jahr ca. 4 bis 6.000€ verdienen. 

Da es sich um Online Wissen handelt habe ich auch kaum kosten.

Nun meine Frage, werden die 6.000€ die ich dort verdienen auf mein Gehalt gerechnet oder sind die 6k netto an zu sehen.

Ich mache ja am Ende des Jahres eine Steuererklärung und meine Haupt Beruf wird ja ganz normal vom Arbeitgeber versteuert. Muss ich damit rechnen, dass ich auf die 6k dann Steuern nachzahlen muss?

Ich bedanke mich Freunde

  1. Ja du kannst ein Gewerbe anmelden und nebenbei 400€-Jobs (und auch anderen Arbeiten) nachgehen.

  2. Du musst auf die gewerblichen Einnahmen keine Steuern bezahlen, wenn du wenig einnimmst... bei "Kleingewerbe" liegt der Freibetrag glaube ich bei 11.500€.

lizius 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 21:49

Vielen Dank !!!

Muss man " KLeingewerbe " gesondert anmelden oder habe ich automatisch ein kleingewerbe wenn ich geringe einnahmen habe ?

cpro90  20.10.2011, 21:58
@lizius

Musst du bei deiner Gewerbeanmeldung ankreuzen... da du keine Mehrwert- und Umsatzsteuer zahlen musst, darfst du bei deiner Arbeit auch keine auf der Rechnung auszeichnen (sofern du Rechnungen ausstellst), ansonsten hat es keine weiteren Nachteile.

Jorgfried  20.10.2011, 22:12
@cpro90

Ganz so einfach solltest du es dir nicht machen. Für die Einkommensteuer werden alle Einkünfte addiert und unterliegen der Progression. Wenn du also noch nen normalen Job hast, bleibt dir vom Gewerbegewinn vieleicht nur die Hälfte. Erst richtig schlau machen, dann gründen.

lizius 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 22:29
@Jorgfried

Danke, Danke, Danke !

Leider hab ich es immer noch nicht ganz verstanden , tut mir leid das ich nochmal so blöd nachfragen muss aber ich bin ja auch erst 18.

Auf meinen Rechnungen steht das im gesamtbetrag 19 % mehrwert steuer enthalten sind . Hat das eine Bedeutung?

Ich habe ja keinen normalen job sondern lediglich den 400 euro job und da wird ja ncihts versteuert ?!

DAnke !

Jorgfried  20.10.2011, 22:37
@lizius

Moment mal - nicht Job und Gewerbe zusammenschmeißen. Die Umsatzsteuer spielt nur beim Gewerbe eine Rolle - und wird nur dann aufgeschlagen und ans Finanzamt abgeführt, wenn du NICHT von der Kleinunternehmerregel Gebrauch machst. Im Rahmen des Jobs darfst du gar keine Rechnungen schreiben. Informiere dich genau über die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-/Überschussrechnung - die ist Pflicht.

lizius 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 22:50
@Jorgfried

Danke: Die Rechnung war auch auf das gewerbe bezogen- hab es wohl etwas undeutlich formuliert,

Laut meinen recherchen hab ich anscheinend keine ausgaben sondern nru einnahmen ?? Da ich nur geringe einnahmen habe muss ich ja keine umsatzsteuer zahlen?

lizius 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 22:56
@lizius

Achja und es handelt sich nciht um ein kleingewerbe da ich mehr als 16 stunden woechentlich dort tätig bin

Alles was du willst ist möglich. Nur wenn du Transferleistungen erhältst musst du vorher beim Amt nach den Bedingungen fragen, um Kürzungen zu minimieren. Ansonsten kannst du Geld verdienen wie du willst. Wenn das Jahr rum ist, gibst du alle Einkünfte in der Steuererklärung an.

Bei der Planung des Gewerbes solltest du genau rechnen. Du musst alle Kosten, die damit zusammenhängen von den Einnahmen besteiten - auch Versicherungen, Fahrkosten und vieles mehr. Informiere dich über die Kleinunternehmerregelung wegen der Umsatzsteuerbehandlung.

  1. Natürlich kannst und must du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Dafür ist es völlig unwichtig, ob du noch einen 400-€-Job hast.
  2. Es gibt kein Kleingewerbe ! Es gibt auf dem Vordruck für die Gewerbeanzeige auch kein Kästchen, das irgendetwas mit "Kleingewerbe" zu tun hat. Manche Leute verwechseln das mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt.
  3. Jeder Gewerbetreibende muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei werden alle Einkünfte, die man hat addiert, die Einkommensteuer festgesetzt und bereits geleistete Steuern angerechnet. Ein Betrag von 8.004 € ist steuerfrei.
  4. Die 19 % auf Warenund Dienstleistungen sind Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und haben nix mit deinem Einkommen zu tun. Dieses Geld gehört dem Finanzamt und muss abgeführt werden. Bei einem Jahresumsatz bis zu 17.500 € kann man sich aber davon befreien lassen, von den eigenen Kunden die MwSt zu erhebenund ans Finanzamt abzuführen. Diese Befreiung nennt man Kleinunternehmerregelung und muss beim Finanzamt beantragt werden.