Kann ich ein Garagenflachdach als Dachterrrasse benutzen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Regelungen dazu sind in den Landesbauordnungen unterschiedlich, die Rechtsprechung noch unterschiedlicher. Also - ab zum Bauamt!

Rein technisch:

- Das Dach muß die Lasten aufnehmen können.

- Eine Dachterrasse muß anders aufgebaut werden als ein Garagendach, auch wenn´s nur um eine unbeheizte Garage geht. Es ist wichtig, daß die Dachabdichtung bei der Nutzung nicht beschädigt werden kann. Die Dachabdichtung muß andererseits auch fürs Überbauen (Textil-Matte als Schutz, Kies, Plattenbelag oder ähnliches) geeignet sein.

Du MUSST einen Statiker kommen lassen, der dir ausrechnet, ob das Dach die Last überhaupt tragen kann. Das gibt sonst riesen Ärger, wenn was passiert und die Versicherungen...

Du musst herausfinden, ob das Dach genug last tragen kann, wenn du bauliche Änderungen vornehmen möchtest musst du dir eine Genehmigung besorgen, aber nur wenn der Umbau auf einer Höhe von über 2 Metern bis zum Boden stattfindet, unter 2 Metern nicht

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn die Abstände zu den Nachbargrundstücken nicht unterschritten werden. Eine Dachterassse darf nicht mit der Grundstücksgrenze abschliessen, sondern muss mindestens 3 Meter davon entfernt enden.

Grüße, ----->

Grenzabstände sind auch in bestimmtem Umfang auf Garagendächern einzuhalten! Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Bauamt.