Kann ich die Bundeswehr verklagen?

14 Antworten

Nach 15 Jahren kommst du auf die Idee, eine Klage einzureichen. Nach 15 Jahren - wie glaubwürdig kann das sein? Und ich gehe jede Wette ein: Du hast deswegen noch nie Hilfe in Anspruch genommen. Vergiß es einfach.

Ja, du kannst die Bundeswehr verklagen.

Zunächst mal wäre hier u.a. zu ergründen, in welchen Einsätzen du gewesen bist und welche Ereignisse deine Psyche dazu veranlassen, sich bis in die Gegenwart damit auseinanderzusetzen. Das solltest du hier eventl. mal offenlegen, dann könnte man spezifisch darauf eingehen.

Dann solltest du dich einem Psychologen anvertrauen, wenn nicht schon geschehen, ansonsten fehlt diesbezüglich die Grundlage. Weiterhin wäre zu klären, wie weit sich diese traumatischen Zustände in den vergangenen 15 Jahren auf deinen beruflichen Alltag ausgewirkt haben, so also sollten die Fehlzeiten, die darauf zurückzuführen sind, dokumentiert sein. Ich denke mal, dass dies kein Problem für dich sein wird.

Wir sind glücklicherweise nicht in den USA, du solltest du dir im Klaren darüber sein, dass ein Schmerzensgeld in diesem Fall nicht mal in den zweistelligen Tausenderbereich gehen würde. Es ist eher davon auszugehen, dass das Geld nicht mal zwei durchschnittliche Monatsgehälter umfassen würde, wenn überhaupt. Im Gegenzug solltest du dir bewusst sein, dass dir Kosten entstehen, die es zu decken gilt.

Am Ende der Militärdienstzeit wird üblicherweise, seitens der Bundeswehr, ergründet, ob irgendwelche Probleme während der Dienstzeit entstanden sind. Offensichtlich hast du dies damals verneint, das wird Probleme aufwerfen.

schleudermaxe  10.05.2018, 08:12

... W. werden nicht in Kriege geschickt, also ein privates Problem, und somit weder Schmerzensgeld noch Kriegsrente, da bin ich mnir sicher.

ponter  10.05.2018, 12:48
@schleudermaxe

Ich denke mal, meine Antwort ist etwas unverständlich.

Fakt ist, ich nehme dem FS die Frage in der vorliegenden Form nicht ab.

Schon möglich, dass der User Probleme hat, das zeigen auch teilweise seine anderen Beiträge. Allerdings sind diese wohl eher nicht auf den 9 monatigen Wehrdienst zurückzuführen.

Ich wollte eigentlich nur offenlegen, was er von der BW zu erwarten hätte; nämlich nichts.

Du kannst zunächst einmal Deine Ansprüche dem Grunde nach geltend machen. Vermutlich wird die Bundeswehr einen Zusammenhang zwischen Deinen Beschwerden und dem Bundeswehrdienst vor 15 Jahren in Abrede stellen.

Dann liegt es an Dir, die Beschwerden als solche, insbesondere aber eine Kausalität nachzuweisen z.B. durch ärztliche Atteste.

Kann ich due Bundeswehr verklagen?

Keine Ahnung, ob du das kannst. Ich könnte das. Und habe ich auch, Rechtsstreit gewonnen, nach 8 Jahren nach meiner Pensionierung, durch alle Instanzen, Entscheidung durch Bundesverwaltungsgericht, Wehrsenat.

Bei dir liegt aber eher eine Wehrdienstbeschädigung vor, und die hättest du bei deiner Entlassungsuntersuchung anmelden müssen, spätestens jedoch 3 Jahre danach, durch Gutachten belegt. Jetzt nach 15 Jahren ist der Zug abgefahren.

Abgesehen davon wäre es schwierig gewesen, wegen allgemeiner Kriegs- oder eigener Versagensangst eine Wehrdienstbeschädigung anekannt zu bekommen.

Irgendwie kann ich die Frage nicht wirklich ernst nehmen...

GWDler wurden nie in Kampfeinsätze geschickt! Also wie bitte kannst du Alpträume von Kriegen haben!?

Was den Rest angeht...stell dich nicht so an!

Auch wenn man nur seinen Grundwehrdienst absolviert, weiß man, dass der Ton in der Kaserne nun mal etwas rauer ist!

Wofür willst du Schmerzenzgeld?

Dafür, dass du anscheinend ein Weichei warst/bist und gleich einen Nervenzusammenbruch bekommst, wenn man dich etwas lauter anspricht?

Verklag ruhig die Bundeswehr, mit Deinen Gründen, machst du dich zur Lachnummer des Jahres!

ranger1111 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 03:35

Danke dass du mir mit deinen nutzlosen Beleidigungen hilfst

080386  10.05.2018, 03:42
@ranger1111

Gern geschehen.

Du beleidigst mit Deinen lächerlichen Gründen alle Soldaten, die jemals an Kampfeinsätzen teilgenommen haben und mit PTBS (also mit wirklichen Problemen) nach Hause zurück gekehrt sind!