Ist bei einer hypothetischen Wiedereinführung der Wehrplicht mit einem rückwirkenden Einzug zu rechnen?
Servus,
bitte nicht die Wahrscheinlichkeit der Einführung an sich beantworten. Gibt es eine Rechtsgrundlage mit der man rückwirkend, da man kein FSJ/Bufti bzw. keinen Wehrdienst abgeleistet hat, eingezogen werden könnte, d.h. zum Wehrdienst verpflichtet werden?
3 Antworten
Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage.
Ich zitiere nochmal meine Antwort zu einer ähnliche Frage.
1. Die Wehrpflicht brauch nicht weder eingeführt zu werden, sie besteht noch, ist lediglich ausgesetzt und könnte quasi über Nacht wieder in Kraft gesetzt werden.
2. Die Wehrpflicht wird vorerst nicht wieder in Kraft gesetzt.
3. Sollte sie wiedererwarten in Kraft gesetzt werden, dann nicht rückwirkend
Dann mache ich nochmal auf Artikel 12a des GG aufmerksam.
Sobald der WD wieder eingeführt werden würde, könnten alle zwischen 18 und (glaube) 27 Jahren eingezogen werden. Punkt.
das höchstalter war 22, also mit vollendetem 23. LJ war man nichtmehr Wehrpflichtig und konnte bis 27 freiwillig beitreten
nein gibt es nicht. jenachdem wie es debattiert wird, ist entscheidend dein aktuelles alter. wenn also ab 2020 eine WP wiedereigeführt wird, und du nicht älter als 23 bist, insofern das alte Altersmuster beibehalten wird, kannst du eingezogen werden.
Na ich hoffe das es wiederkommt, mit freiwilligen Soldaten, in der aktuellen Zeit, kann man keine Angriffe abwehren. Zuviele die nur hingehen, um dem arbeitsmarkt zu entfliehen. Tja dann ikannste eben nicht den ganzen Tag aufs Handy starren!
zum Glück konnte ich es damals miterleben, war ne geile zeit, und der schiss vorher vor der armee war so lächerlich, das ich in dieser zeit gelernt habe über mich selbst köstlichst zu lachen...und wir konnten damals nicht fix die freundin per videotelefonie anheulen....aber es gab auch nie einen grund dazu hehehe