Kann ich die Nebenkosten erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Warmmiete angegeben ist?

11 Antworten

Lies hier mal nach:

Allerdings können Mieter oder Vermieter verlangen, dass die Heizkosten in der Zukunft nach Verbrauch abgerechnet werden sollen. Der Vermieter muss dann erst einmal die Höhe der Kosten für Heizung und Warmwasser des vergangenen Jahres mitteilen. Um zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung zu wechseln, muss er die Grundmiete senken, indem er die anfallenden Heiz- und Warmwasserksoten abzieht. Zu dieser reduzierten Grundmiete muss der Vermieter zukünftig Heizkosten nach Verbrauch zahlen. http://www.sueddeutsche.de/immobilien/713/334564/text/

Normalerweise müßen in einem Mietvertrag die Nebenkosten genau aufgeschlüsselt werden, mglw ist also dieser Vertrag gar nicht gültig, kommt wahrscheinlich drauf an wann er abgeschlossen wurde. Vor 1970 nahm man das noch nicht so genau.

Und ja falls der Vertrag noch nicht so alt sein sollte kannst Du bis Dezember 2009 noch die Nachzahlung von 08 verlangen, allerdings auch wieder genau aufgeschlüsselt.

Daschi 
Beitragsersteller
 14.05.2009, 17:21

Im Mietvertrag steht drin: Die Miete beträgt monatlich (warm) (warm wurde handschriftlich eingetragen) 790 DM. Der Mietvertrag ist von 2000

erweh  14.05.2009, 17:19

Die Antwort von GerdaG ist eindeutig die Bessere.

insofern der mietvertrag eine öffnungsklausel beinhaltet, ja, ansonsten nein. es wurde eine pauschalmiete vereinbart mit der sämtliche kosten abgegolten sind.

wenn die Nebenkosten tatsächlich pauschalisiert sind kann rückwirkend nichts getan werden. Bei Nachweis der Kosten kann die Pauschale künftig angehoben werden. der Mietvertrag kann aber auch umgestellt werden, allerdings ist das Goofwill des Mieters.

Eine Nachzahlung kann nicht gefordert werden, da eben eine Warmmiete/Pauschalmiete vereinbart wurde und es logischerweise keine Abrechnung gibt. Es kann aber sehr wohl die Gesamtmiete erhöht werden. Und das auch aufgrund der gestiegenen Nebenkosten. Viele der Antworten hier sind leider falsch, da ist wirklich Vorsicht angebracht. Ganz wichtig ist es wenn man sich eine vermietete Wohnung gekauft hat, sich umfassend mit dem Mietrecht auseinanderzusetzen. In Buchhandlungen gibt es jede Menge Literatur zum Thema Warmmiete. Im Internet auch. Rechtliche Beratungen geben auch die Haus und Grund- Niederlassungen (ein Beitritt lohnt sich), sowie alle Rechtsanwälte, Fachrichtung Mietrecht.