Kirchensteuer Minderjährige?

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In Deutschland erfolgen Bemessung und Einzug der Kirchensteuern für die evangelische (EKD) und römisch-katholische Kirche direkt über die staatlichen Finanzämter, dasselbe gilt auch für einige kleinere christliche Gemeinschaften sowie die Kultussteuern der jüdischen Gemeinden. Bemessungsgrundlage sind Lohn- und Einkommensteuer sowie die Grundsteuer. Geregelt wird dies auf Landesebene: Jedes Bundesland hat eigene Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerordnungen (KiStO) erlassen.

http://www.akademie.de/wissen/kirchenaustritt-kirchensteuer

Wenn Kinder Häuser oder Land geerbt haben, müssen auch sie Grundsteuer zahlen. Wird das Land verpachtet oder Wohnungen vermietet, muss auch Einkommensteuer bezahlt werden. Dann wird auch jeweils Kirchensteuer fällig.

Weil man erst mit 14 aus der Kirche austreten kann, müssen die Kinder, die das betrifft, also für das bezahlen, was ihre Eltern gemacht haben: sie taufen lassen.

kirchensteuer musst du nur auf dein einkommen bezahlen. also musst du keine kirchensteuer bezahlen.

AwesomeLeave 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 17:06

Okay, danke!

Das ist eine bescheidene Formulierung um Kirche und Kirchensteuersystem in ein schlechtes Licht zu rücken.

Fakt ist, bevor das Kind volljährig wird treffen die gesetzlichen Vertreter alle Entscheidungen, und dazu gehört auch, ob das Kind in eine Religionsgemeinschaft aufgenommen wird oder nicht.

Bei der Religion gibt es sogar eine Besonderheit, denn während der Kind vor Vollendung des 18ten Lebensjahres noch nicht einmal in einen Sportverein ein- oder austreten kann, kann es mit 14 seine Religionszugehörigkeit selbst bestimmen.

Kirchensteuer fällt zudem erst an, wenn Einkommensteuer und in manchen Bundesländern Grundsteuer anfällt. Damit eine solche Steuer anfällt, muss eine Einkunftsquelle vorhanden sein, welche auch von den gesetzlichen Vertretern verwaltet wird.

Wohl eher Kollektekasse^^, denn Minderj. sind noch nicht selbst beim Finanzamt. Geschweige denn haben Einkommen.

Kirchensteuer wird als "Zuschlag" zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer (8- 10%?) erhoben und meist gibt es (auf Antrag) Höchstsatz (3 bis 4% des zu versteuernden Einkommens). Kirchensteuer ist bei der Einkommensteuer unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig.

Viell. ist´s noch die Rechtsgrundlage aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung??

Da war man mögl. in dem Alter mündig. Ansonsten dubios.

Du musst keine Kirchensteuer zahlen wenn du es nicht irgendwo ankreuzt.

Gruß Nino

AwesomeLeave 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 13:57

Ok, gut...