kann ich den unterhalt bei heirat einfach ändern lassen?
Hallo,
ich bin vater einer tochter. das kind lebt bei meiner exfreundin. nun möchte ich meine neue freundin heiraten. mir stellt sich jetzt die frage ob ich dann von mir aus meinen unterhalt ändern lassen kann oder ob das meine exfreundin entscheidet wegen dem unterhaltstitel?! und ist es wirklich so das meine freundin dann als meine ehefrau nicht mehr im unterhalt einbezogen wird?
4 Antworten
und ist es wirklich so das meine freundin dann als meine ehefrau nicht mehr im unterhalt einbezogen wird?
Die Freundin wird sowieso nicht in den Unterhalt einbezogen. Es ist lediglich so, das wenn sie mit einen leistungsfähigen Partner zusammenleben, sich der Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis reduziert. Das gilt mit und ohne Heirat.
Durch die Heirat ändert sich allerdings u.U. Ihr Nettoeinkommen und sie sind dann gegenüber der Frau, wenn auch im Vergleich zu minderjährigen Kindern nachrrangig zum Unterhalt verpflichtet.
mir stellt sich jetzt die frage ob ich dann von mir aus meinen unterhalt ändern lassen kann oder ob das meine ex entscheidet wegen dem unterhaltstitel?!
Sie verlangen die Änderung und entweder geht die Gegenseite darauf ein und läßt dem Titel freiwillig beim Notar oder Jugendamt ändern, oder Sie müssen klagen.
Grundsätzlich stellt eine Heirat eine Änderung in Bezug auf den Unterhalt dar, so das eine Neuberechung / Anpassung verlangt werden kann.
Also heißt das, dass meine Lebenshaltungskosten bei einer heirat genauso niedrig bleiben wie ohne heirat? Bin gespannt ob meine ex darauf eingeht. Schließlich würde das unter Umständen evtl. weniger Geld bedeuten und sie müsste doch noch arbeiten gehen. Darauf verzichtet sie nämlich gern.
Deine Heirat hat keinen Einfluss auf die Unterhaltszahlungen für dein Kind. Maßgeblich für dessen Höhe ist weiterhin dein alleiniges Einkommen.
Das Einkommen deiner neuen Frau spielt dabei keinerlei Rolle (solange Du den Mindestunterhalt für dein Kind zahlen kannst).
Zwar bist Du ggf. nach der Heirat deiner Frau unterhaltspflichtig ("Familienunterhalt"), allerdings hat der Unterhalt für dein Kind noch solange Vorrang, bis es volljährig ist....
Ich verstehe aber nicht warum das Gehalt mit einbezogen wird wenn meine Freundin meine Freundin bleibt. Denn das haben die nämlich damals gemacht. Mir geht es auch nicht darum das ich weniger unterhalt zahlen will oder sowas. Das meine ich nicht. Mir geht's darum ob ich dann für irgendwas ne Einwilligung von der ex brauche. Wir planen ja auch ein gemeinsames kind. Und da wird sich der unterhalt ja dann zwangsläufige ändern.
Du kannst den Unterhalt nicht ändern lassen, denn die Heirat mit Deiner neuen Freundin ändert gar nichts an der Höhe dieser Unterhaltspflicht. Das minderjährige Kind geht einem eventuellen Unterhaltsanspruch Deiner neuen Frau vor.
Infolge der Heirat wirst Du u.U. sogar mehr Unterhalt zahlen müssen als bisher. Zwar nicht wegen dem Einkommen Deiner neuen Frau, denn dieses Einkommen zählt nicht mit. Aber wen Du nach der Heirat in eine günstigere Steuerklasse kommst und Dein Nettoeinkommen dadurch steigt, musst Du ggfl auch mehr Unterhalt zahlen.
Du kannst den Unterhalt nicht ändern lassen, denn die Heirat mit Deiner neuen Freundin ändert gar nichts an der Höhe dieser Unterhaltspflicht.
Die Heirat kann sehr wohl die Höhe des Unterhalt ändern. In der Regel wird sich der Unterhalt auf den Mindestunterhalt zu bewegen.
Das minderjährige Kind geht einem eventuellen Unterhaltsanspruch Deiner neuen Frau vor.
Das gilt in Bezug auf den Mindestunterhalt. Durch die Heirat ändert sich aber die Lebenstellung des Vaters, so das es bei höheren Stufen zu einer Absenkung kommen kann. Insebsondere ist der Bedarfskontrollbetrag zu beachten.