Kann ich den Einstellvertrag vom fristlos kündigen wenn ein Mangel besteht?
Hallo, mein Pferd lebt in einem Offenstall und kann Tagesübersicht raus auf einen Paddock. Da aber das Weideband zu wenig Strom hat eventuell die Stromzufuhr unterbrochen ist, da es vielleicht kaputt ist, hat mein Pferd es raus wie es abhauen kann. Im Februar habe ich den Vermieter darauf schon angesprochen. Und auch andere Mieter wissen dass die Stromzufuhr da nicht 100 % gegeben ist. Ich finde es nur schade dass mein Pferd aufgrund dessen nicht raus kann. Der Stallbetreiber sagt das mein Pferd stur sei und ihm es nichts ausmacht. Ich habe dem Vermieter das letzte Woche schon gesagt. Es tut sich aber nichts. Ich habe schon eine neue Bleibe und kann sofort oder in 6 Wochen wegen Kündigungsfrist da hin. Ich finde es nur doof das mein Pony tagsüber deswegen nicht raus kann sondern nur wenn ich da bin.
5 Antworten
Für eine fristlose Kündigung bräuchte es schon sehr gravierende Mängel in Richtung "Unzumutbarkeit" des Mietverhältnisses entgegen den vertraglich zugesagten Nutzungsbestimmungen und Nutzugseigenschaften der Mietsache, wenn der Vermieter dann selbst nach mehrfacher Anmahnung dieser groben Mängel keine Abhilfe schafft und dadurch eine Fortführung des MV unzumutbar wäre.
Recht haben und Recht bekommen wäre hier dann aber leider immer noch ein anderes Paar Schuhe, was zudem bei einer "sturen Partei" durchaus ein Streit- / und notfalls Prozessrisiko in sich bergen könnte.
Daher am besten binnen 6 Wochen ganz regülär das alte Einstellverhältnis kündigen und gleichzeitig dann den rechtzeitigen Übergang zur neuen Einstallung regeln. Dann nach Vertragsende sang und klanglos in den neuen Stall umsetzen.
Bei 6 Wochen Kündigungsfrist wäre mir das notfalls kein grösseres ( strittig-finanzielles ) Risiko der Auseinandersetzung wert.
Wenn es jetzt aber "nur" noch 6 Wochen wären, dann bliebe noch genug schönes Wetter in diesem Jahr und in der Zukunft Deines Ponys in einem hoffentlich dann besser geführten und sicher umzäunten Alternativstall.
Nur zur Info für Dich bzgl. Umzäunung, so reicht für Pferde ( artige ) sowohl beim Weidezaun an sich wie auch beim Weidezaungerät nichts aus der Nutzung für allgemeine Rinderhaltung.
Bei Pferden / pferdeartigen braucht man ein stärkeres Weidezaungerät ( höhere Ladespannung und Entladeleistung [ Joule ] ) als bei Rindern, und zudem auch allgemein höhere Umfriedung. Zudem werden hier auch statt einfachem Stahldraht zur inneren Elektroumfriedung des Aussenzaunes etwa 15- 20 mm breite Spannungs-Leitbänder mit im Tragstoff eingewebtem Metallgeflecht benutzt.
Du kannst fristlos kündigen, wenn Dir der Stallbesi in den Schritt fasst, Dein Pferd quält, Dir den Zugang verwehrt, Dich schwer beleidigt.
Wenn Du einen Mangel findest, kannst Du ihn 1x abmahnen, 2x abmahnen, 3x abmahnen und dann fristlos kündigen.
Danke. Echt? Haben heute mal den Paddock angefasst. Kein Strom drauf. Angeblich läuft mein Pferd auch auf dem Reitplatz weg. Hat wohl schon beim Nachbarn gestanden. Habe eine Frist gesetzt und das ich eine Mietminderung machen werden. Und sollte der Mangel bis zu dem Zeitpunkt von der Frist nicht behoben sein das ich dann auch sofort gehen werde. Habe auch nochmal extra darauf hingewiesen das für etwaige Schäden der Stallbesitzer und nicht meine Versicherung aufkommen wird. Auch wenn meinem Pferd was passieren sollte.
Muss ich sonst noch was beachten? Setze ich jetzt nochmal zwei Fristen mit Termin dann ist ja schon Mai und ich gehe dann ja sowieso.
Die Sache ist die, alles muss schriftlich gemacht werden. Sonst hat man keine Handhabe und alles bewegt sich in den normalen Fristen. Die Gerichte sehen das mit Tieren nicht so eng und der Ermessensspielraum "Zumutbar" ist leider sehr groß. Bei Haftungsausschlüssen Musst Du alles schriftlich anzeigen, sonst ist das wirkungslos wenn es dafür nicht gerade verlässliche Zeugen gibt.
Meine Erfahrung ist, kommt es mal wirklich hart und man sieht sich auf dem Gericht wieder. Die Zeugen bekommen Muffensausen und bekommen urplötzlich Demenz.
Mit Pferden ist man schon ganz schön alleine auf der Welt wenn es Probleme gibt........
Ob du fristlos kündigen kannst weiß nich nicht. Aber wenn du unbedingt weg willst und ein Umzug schon möglich ist, kannst du doch sofort deinen Platz kündigen und dein Pferd umstellen. Nur weil man eine Kündigungsfrist hat heißt es ja nicht, dass du dein Pferd nicht auch sofort umstellen kannst. Es kann dann nur sein, dass du für 2 Plätze bezahlen musst, einmal den neuen Stall und dann noch die 6 Wochen im alten Stall.
Danke dir. Ja umstellen werde ich das Pferd. Gehen werde ich sowieso. Aber vll hätte ich ja etwas Geld dann sparen können.
Ich grüble in dem Zusammenhang auch drüber, warum das Pferd zwingend auf dieses Paddock sollte, wenn es doch im Offenstall lebt. Licht, Luft und Sozialkontakt haben Offenstaller ja ohnehin oder gehen die anderen alle auf's Paddock und das eine bleibt zurück? Weil wenn es keine Nachteile draus hat, ist es ganz sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Sorry war arbeiten daher jetzt erst die Antwort. Es ist so. Die Pferdebox ist offen. Licht Luft usw. Nur durch Hilfe eines Menschen kann das Pferd in den Paddock der ist eingezäunt. Die anderen Pferde stehen auf dem Reitplatz und das Gatter ist offen zu seine Box. Somit geht mein Pferd da ja nicht rein. Ist ja Seins. Nur zum reiten gehe ich dort hin und mache sein Gatter zum Stall zu. Gekündigt habe ich schriftlich und gehe nun ja sowieso. Es gibt noch eine Weide wo auch nicht viel Strom drauf ist. Wenn ich mein Pferd jetzt anweiden möchte, langsam an das Gras zu gewöhnen damit keine Hufrehe oder eine Kolik oder Durchfall kommt muss ich auf der Weide bleiben damit mein Pferd nicht abhaut. Gleiches ist auf dem Paddock. Bewegung ohne das ich dabei bin geht nicht. Klar wenn ich ausmiste oder da bin. Muss ja aber auch mal 12 std. arbeiten. Werde eine Mietminderung machen und eine Frist setzten damit das instand gesetzt wird da der Vertrag von Seiten des Stallinhabers nicht erfüllt wird.
Ob du fristlos kündigen kannst weiß ich nicht. Du kannst aber eine schriftliche Mahnung ausstellen, dass das Problem z. B. in 2 Wochen behoben sein soll, sonst kürzt du die Stallmiete um einen gewissen Betrag ( da müsstest du dich informieren, was angemessen ist ).
Dankeschön. Gekündigt ist schon. Aber ich werde die Miete was kürzen wenn jetzt doch nichts passiert und es schriftlich mit der Instandsetzung mit Termin setzen da es hier nur mündlich gemacht wurde.
Dankeschön. Daran gedacht zu bleiben bis zum Schluss habe ich auch man hat ja auch kein Nerv dazu mit Rechtsanwalt usw. hin und her zu schreiben. Es ist nur so schade das mein Pferd das schöne Wetter nicht nutzen kann.