kann ich das umgangsrecht ändern?

5 Antworten

Suche dir einen unbeteiligten Menschen, der bereit ist, ein Gespräch zwischen euch zu moderieren. Heißt, jeder hat Redezeit, jeder hat das Recht, seine Ansicht darzulegen, ausführlich und dann werden Fakten zusammengetragen, eine einigung versucht anzubahnen. Eine Regelung, die dann zustande kommt, gilt für beide, sie sollte schriftlich sein. Auch dein Sohn soll gehört werden. Auch er und gerade er hat Rechte. Er bekommt eure Spannungen mit, er weiß, dass er daran "schuld" ist, dass sich die Eltern streiten. Das hinterlässt mehr Spuren bei  Kindern, als du absehen kannst. Seine Welt ist auf den Kopf gestellt und sie wird es noch mehr, wenn ihr lauthals Auseinandersetzungen führt. Er braucht eine Stabilität, eine Regelung, die auch er absehen kann. Schreib in einen Wandkalender, wo er sein wird, packe mit ihm zusammen, sprich mit ihm über Inhalte, und lass dir berichten, was war. Auch das kind kann lernen, nein zu sagen, wenn es etwas nicht will oder nicht versteht und er muss das auch! Je sachlicher ihr seid, desto eher kommt eine vernünftige tragbare Regelung zustande. Die aufgewühlten Gefühle nützen niemandem. Wenn du Schwierigkeiten mit der Akzeptanz hast, mache eine Gesprächstherapie oder gehe in eine elternselbsthilfegruppe. Du bist deinem Kind gegenüber in der Pflicht, seine kleine Welt zu gestalten. Das sollte auch das Anliegen deines Ex sein.

hm dann mache das doch genauso. umgang alle 14 tage von fr-so und 3-4 nachmittage jede woche.

auf der anderen seite geht es dich nichts an, wass vater und sohn in ihrer gemeinsamen zeit machen. die änderung des umgangs könnte auch bewirken, dass euer gutes verhältnis als eltern verschwindet und ihr vor gericht landet. dort könnte der schuss nach hinten los gehen für dich und sohn verbleibt ganz bei vater und kommt alle paar wochen bissel zu besuch zu dir.

Der Vater hat das Recht, während des Umgangs zu bestimmen, was das Kind macht. Er darf da seine Regeln durchziehen und muß sich an Deine nicht halten.

Das ist rechtlich durch §1687 und 1687a abgesichert.

Aber so spätes Aufbleiben ist für einen 8jährigen nix, der muß ja auch in die Schule.

Gib ihm das Kind doch einfach nur noch am Wochenende, da macht es ja nix, wenn er lange aufbleibt.

§ 1687

Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

§ 1687a

Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.

das müßt ihr unereinander regeln denn das geteilte Sorgerecht geschieht in gegenseitiger Absprache beider Eltern. Solange Kind davon keinen maßgeblichen Schaden nimmt wird das Jugendamt auch nicht interessieren. Wenn du das geändert haben möchtest mußt du vor Gericht Klage erheben wobei ich den Erfolg als sehr gering erachte

Ninchien 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 07:23

Guten Morgen .  Soll jetzt heißen er kann seinen Sohn sehen und nehmen Übermacht  wann er will ?  Feste umgangszeiten sind nicht möglich ?  

newcomer  07.05.2015, 07:28
@Ninchien

das gemeinsame Sorgerecht gestalten Eltern in Eigenregie. Da gibt es kein Gesetz was vorschreibt wie lange Sohn aufbleiben darf. Wenn das nicht funktioniert was du dir wünscht mußt du Klage beim Familiengericht einrechen mit der Änderung der Betreuungszeiten z.B. 14 tägig von Freitag abends bis Sonntag abends. Dies hat aber meisstens Nachteile für den Hauptbetreuenden sprich dir. Wenn du trotzdem mal unter der Woche keine Zeit zur Betreuung haben solltest kann sich Vater auf Urteil berufen und du hast das Nachsehen. Versucht Gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ninchien 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 07:39
@newcomer

mein Sohn und ich wohnen seit 3 Jahre mit meinem Freund zusammen . 

Ich muss nie länger wie 17 Uhr arbeiten und könnte meinen Sohn selber abholen . 

Bin Teilzeit und kann meine kind selber abholen in der Woche . 

Menuett  07.05.2015, 19:43
@Ninchien

Klar, sind feste Umgangszeiten möglich.

Dabei muß auf deinen und den Beruf des Vaters Rücksicht genommen werden.

Allerdings haben nur richterliche Beschlüsse Gültigkeit und der Vater kann nicht gezwungen werden, das Kind zu nehmen.

Das ist vor Gericht üblich, da ist der Erfolg nicht gering.

Hallooooo, das ist Fußball D: das sind Männer :D übrigens Bayern hat 3:0 klatsche bekommen :D