Darf mein Ex den Kindern Umgang mit Opa verbieten??
Hallo, mein Exmann und ich haben das geteilte Sorgerecht. Folgendes Problem: Er hat Stress mit seinem Vater, dem Opa der Kinder. Opa und Enkel vermissen sich. Darf er mir verbieten Treffen zu organisieren oder gar die Kinder ein paar Tage zum Opa zu bringen? Könnte er mir rechtlich einen Strick draus ziehen, wenn ich mich über ihn hinwegsetze?
Ich danke für Antworten.
8 Antworten
Auf keinen Fall.
Während die Kinder sich bei Dir aufhalten, bestimmst alleine Du, wer sich mit den Kindern trifft, was sie machen, was sie essen usw.. Für ihn gilt das während seines Umgangs ebenso.
Der Großvater hat sogar ein gesetzliches Umgangsrecht.
Hier die Regelungen für die gemeinsame Sorge:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Hier das Umgangsrecht für den Großvater:
Nein. Was du mit den KIndern machst in der Zeit, die du mit ihnen verbringst, ist allein deine Angelegenheit. Es sei denn, sie verstößt gegen das Kindeswohl. Was aber bei dir wohl kaum der Fall ist.
Der Vater scheint - kommt oft vor - seine persönlichen Bedürfnissse über das der Kinder zu stellen.
Leider ja, der Vater und ich kommen soweit klar, aber er meinte wenn ich mich drüber hinwegsetze gibt es Probleme
Nein darf er nicht
Auch die Großeltern haben Besuchs und Umgangsrecht, welches sie sogar vor Gericht einklagen könnten!
Nein, das darf er nicht.
Auch Großeltern haben das gesetzliche Recht auf Umgang mit den Enkelkindern. Es sei denn, es läge eine Kindswohlgefährdung vor.
Der Opa kann sein Umgangsrecht sogar einklagen.
Nein.
Die Großeltern können den Umgang auch einklagen.