Kann ich bei einem DB-Reisezentrum nachträglich nachweisen, dass ich Inhaber einer gültigen Fahrkarte war, auch wenn diese nicht abgestempelt ist?
Ich bin letzte Woche mit der Bahn gefahren und wurde kontrolliert.
Ich hatte kurz vor dem Einsteigen eine Fahrkarte gezogen, konnte diese jedoch nicht abstempeln, da der Stempel-Automat defekt war.
Der Kontrolleur bestand dennoch unverzüglich darauf, meine Personalien aufzunehmen und meinte danach den Sachverhalt zu überprüfen, beziehungsweise eine Stempel-Automaten-Kontrolle zu beauftragen.
Das war das erste Mal, dass tatsächlich ein Schaffner erst kontrollieren möchte anstatt meine Fahrkarte abzustempeln.
Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich bis zu einem bestimmten Datum das erhöhte Beförderungsgeld von 60,00€ bezahlen soll.
Wie kann das möglich sein, wenn doch der Stempel-Automat defekt war, oder war der Schaffner wohl doch zu bequem um den Automaten tatsächlich zu kontrollieren?
Auf dem Schreiben steht außerdem des Weiteren, dass ich noch bis zum genannten Datum Zeit habe bei einem DB-Reisezentrum meine gültige Fahrkarte vorzuzeigen, dann würden sich der erhöhte Fahrpreis ermäßigen.
Nun meine eigentliche Frage:
Würde das DB-Reisezentrum mir auch das erhöhte Beförderungsgeld ermäßigen, wenn ich eine Fahrkarte vorweise die das richtige Datum beinhaltet, aber unabgestempelt ist?
Bzw wie sollte ich denen beweisen, dass am Tag der Kontrolle der Stempel-Automat wirklich defekt war?
Danke im Voraus
4 Antworten
Die Stempler habe alle eine Nummer. Hast du die notiert?
Du kannst ja im Reisezentrum nachfragen, aber ich befürchte fast das die nichts machen können. Es kommt auch darauf an wann du die Karte gekauft hast und wann du kontrolliert wurdest.
Die Mitarbeiter im Reisezenteum können zwar viel machen, aber bei manchen Sachen habe die keine Möglichkeiten weil das Computersystem das nicht zulässt.
Ist die Karte nicht abgestempelt, ist sie auch nicht entwertet und somit auch nicht gültig. Das Kaufdatum ist dabei völlig egal.
Wenn es sich um eine Fahrkarte handelt, die nur mit einem Entwerteraufdruck gültig ist, dann hattest du keine gültige Fahrkarte.
Interessanter sind in diesem Zusammenhang drei andere Fragen:
- Gab es dort, wo du eingestiegen bist, keine weiteren Entwerter?
- Hast du bei der Kontrolle darauf hingewiesen, dass der Entwerter defekt war?
- Im Bereich welches Verkehrsverbundes ist das passiert? (In den Beförderungsbedingungen der meisten Verbünde ist nämlich geregelt, dass in solchen Fällen kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird).
- Nein, nur diesen Einzigen
- ja, habe ich ausdrücklich
- Du meinst welchem Ort? Niedersachsen - Deutsche Bahn
Zu 3: Nein, in welchem Verkehrsverbund. Das kann in Niedersachsen z.B. der VBN (Raum Bremen/Oldenburg), der GVH (Raum Hannover), der VRB (Raum Braunschweig) oder der VSN (Raum Göttingen) sein. Außerhalb von Verkehrsverbünden gibt es bei der DB keine Fahrkarten, die noch entwertet werden müssen.
Der Verkehrsbund VBN.
Der VBN schreibt dazu in seinen FAQ unter dem Stichwort "Was mache ich, wenn der Entwerter defekt ist?":
Wenn bei Reiseantritt kein Fahrausweisentwerter im Zugang oder am Bahnsteig betriebsbereit ist, dann hat ein Fahrgast sich unaufgefordert im Zug unmittelbar nach Fahrtantritt und vor einer Ticketkontrolle beim Zugbegleiter zu melden. Andernfalls kann der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 € verpflichtet werden.
Da hast du jetzt das schier unfassbare Pech dass dir genau die Geschichte passiert ist die 88% aller Schwarzfahrer als Ausrede benutzen.
Hilft aber nix. Nicht entwertet = ungültig.
60€.