kann ich auszahlung erzwingen? geerbte wohnung

13 Antworten

vieles ist schon richtig was geantwortet wurde. Dein Bruder weiss wohl er wäre in der besseren Prosition. geh zu einem Anwalt, laß dich beraten und drohe mit Teilungsversteigerung. Dann wird sein (Bruder) Angebot wohl besser.

schelm1  22.02.2011, 14:01

Die Teilungsverteigerung bedeutet für ihn nicht nur ein hohes Kostenwagnis, sondern auch mögliche Schulden!

du kannst deinen Anteil verlangen, d.h. er muss dich dann auszahlen. Wenn er das nicht will oder kann muss die Wohnung verkauft werden. Wenn natürlich noch so hoch belastet kommt es darauf an, was für ein Preis erzielt werden würde und ob sich das lohnt für dich... Ist die Wohnung gut vermietet, verkauft man das Objekt nicht wegen 3000 € Gewinn. Dir steht die Hälfte der Miete zu abzüglich der hälftigen Kosten. Lass dich mal von einem RA beraten bzw. wenn die Wohnung wertmäßig noch nicht geschätzt wurde (was sie eigentlich sollte) lass den Preis schätzen, obwohl das dann nicht immer der Preis ist, den man bei einem Verkauf erzielen kann.

schelm1  22.02.2011, 13:55

Einen Verkauf der Wohnung, die im Eigentum der Erbengeminschaft steht, kann ein einzelner Erge ebensowenig verlangen, wie die Auszahlung seines Anteils, wenn die übrigen Erben dem nicht zustimmen!

nein kannst du nicht, das einzige was du erzwingen kannst, ist eine zwangsversteigerung, also der verkauf und danach teilen, ob das sinnig ist, ist die frage, weil meist kommen nichtmal die 80% rum, so dass ihr schulden habt...

die müsste doch fast +-0 laufen, lass doch einfach laufen und wenn sie abbezahlt ist, hast du halt ein kleines zubrot (die hable miete halt), ich denke nicht, dass verkauf dir überhaupt geld bringt, mit pech sogar minus...

schelm1  22.02.2011, 14:05

In diesem Falle geht die Teilungsversteigerung voll die Hosen!

lilithcat 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 13:34

leider laufen die schulden erst in ca 10 jahren aus. dazu kommt das die hausverwaltung auf die idee gekommen ist die straße zu erneuern, die dämmung zu verbesserung und eine satelieten anlage aufs dachzuschnallen und und und.im endeffekt sehe ich es als besser an die wohnung schnellst möglich loszuwerden.

achja die miete geht bisjetzt auch in die schuldentilgung ein und alle paar m onate muss trotzdem das konto wegen den schulden aufgestockt werden.

wenn die wohnung noch mit 80% schulden belastet ist,ist es fraglich ob überhaupt etwas übrigbleibt bei einem verkauf.es kann auch sein,dass der verkaufserlös noch nicht mal die schulden deckt.und dann?zahlst du deinen teil? mit 3000€ bist du sehr gut bedient.

schelm1  22.02.2011, 14:04

Weder Teilungsversteigerung noch Verkauf dürften hier etwas bringen - er soll eifach stillhalten und seine Gier zügeln!

Stimmt, ist Einklagbar vor dem Gericht, zählt unter sogenanntes Pflichtanteil das eigentlich jeden zusteht,eigentlich desshalb, kann ja sein das vieleicht im Testament was anderes drin steht.

schelm1  22.02.2011, 14:03

Völliger Unfug! Die Brüder bilden eine erbengemeinschaft - da gibt es keine Erbanteile mehr! Das ist schlicht und ergreifend ein gemeinsames Erbe, das zudem noch ordentlich versdchuldet und durch ein Mietverhältnis belastet scheint!