Kann der Vermieter die Wohnung kündigen weil man den Flur nicht putzt?
Ich bekam Heute Post in der genau das angedroht wurde.
Zitat: " Gemäß Hausordnung muss Ihr Bereich des Hausflures regelmäßig im Wechsel mit Ihrem direkten Nachbarn gereinigt werden. Eine unregelmäßige Reinigung wird von uns nicht akzeptiert und kann bei weiterem Verstoß zu einer Kündigung ihrer Wohnung führen."
Mein Bereich des Flures wird unregelmäßig geputzt, wir sind nur zu zweit auf der Etage, beide viel arbeiten und da letztens der Vermieter erst im Haus war, wird sich auch Niemand beschwert haben. Ganz unten sieht der Flur noch viel schlimmer aus und auch da stört sich keiner.
Ich hab eine Zeit lang regelmäßig geputzt, nachdem aber Leute aus- und wieder eingezogen sind und keinen Finger getan haben, war es mir auch egal. Ich bin ja nicht die Tante die jedem Ein- und Auszieher hinterher wischt. Mal von den ganzen Hunden abgesehen, die stetig Dreck reintragen (ich liebe Hunde, aber schlammige Pfoten kann man abwischen.)
Kann der Vermieter also kündigen, oder ist das nur wieder heiße Luft?
14 Antworten
Der Vermieter kann den bestehenden MV ordentlich kündigen, wenn der Mieter Pflichten aus der Hausordnung nicht erfüllt. Dazu bedarf es zu mindest einer Abmahnung an den säumigen Mieter.
Wichtig: Die Hausordnung muss in den Mietvertrag integriert sein oder separat von Vermieter und Mieter unterschrieben worden sein.
Der Vermieter kann anstelle einer Kündigung auch zu Ersatzvornahmen greifen, die dem Mieter dann in Rechnung gestellt werden.
Nachdem der Vermieter einen Mieter vergeblich abgemahnt hat, kann er die Kündigung aussprechen.
Wer sich nicht an die Hausordnung hält, muss mit der Kündigung rechnen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, warum man nicht putzt.
Ja, das kann er, denn die Reinigung der Treppen ist Bestandteil des Vertrages.
Auch wenn man berufstätig ist, hat man genug Zeit um alle zwei Wochen mal die Treppe zu putzen. Dabei sollte es egal sein, wie sich die anderen Nachbarn verhalten. Du hast jetzt den Vermieter am Hals, nicht die anderen.
Aber Ihr solltet Euch mal zusammen setzen und das Thema ein für alle Mal bereinigen. Aber man sollte sich schon an den Mietvertrag oder auch Putzplan halten.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, hat der Vermieter das Recht, die Reinigung einem Hausmeisterdienst zu übertragen. Die Kosten werden dann auf Euch umgelegt.
hat der Vermieter das Recht, die Reinigung einem Hausmeisterdienst
Das Recht hat er nicht einfach automatisch. Er kann im Einzelfall natürlich im Wege der Ersatzvornahme eine Firma oder jemand anders beauftragen, aber nicht automatisch auf Dauer die Putzpflicht eines einzelnen Mieters oder aller Mieter einfach einem Service übertragen. Da gilt oder gelten dann immer noch die Mietverträge, an die sich auch der Vermieter zu halten hat.
Sofern aber bereits im Mietvertrag geregelt ist, dass jederzeit auf Putzservice umgestellt werden kann, funktioniert das natürlich.
Was bei Euch offensichtlich fehlt, ist ein Putzplan. Nach ähnlichen Erfahrungen baten wir die Mieter eines MFH, selbständig einen Putzplan für ein Jahr auszuarbeiten und diesen am schwarzen Brett auszuhängen.
Mit einem von VM moderierten Gespräch hat das dann auch funktioniert und es wurde auch vereinbart, dass jederzeit getauscht werden kann, aber wenn mal nicht geputzt ist, ist die Person verantwortlich, die ursprünglich im Plan stand.
Das funktioniert nun problemlos, denn die Androhung, stattdessen einen Hausmeisterservice zu beauftragen, hat doch zu genügend Druck bei allen geführt. Kündigungsandrohung stand dabei nie im Raum.