Kann ich angezeigt werden, wenn ich mein Auto im Wald abstelle?
Ich habe mein Auto am Waldrand abgestellt, Zündung ausgemacht, aber habe mich die ganze Zeit im Auto befunden. Nach circa 20 min kam ein Auto herangefahren, ein Mann stieg aus und meinte, er schreibt sich das Kennzeichen auf und zeigt mich an. Er meinte, wir würden hier zu unrecht da stehen und sein Freund schießt im Wald und wir sollten umgehend den Wald verlassen, nochmals mit der Drohung uns anzuzeigen. Sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren im Wald, gab es keine Schilder, die die Einfahrt in den Wald verboten hatten. Zudem war in der Nähe eine Grillhütte und ein Spielplatz, daneben gab es sogar einen Parkplatz (ca. 300m entfernt). Wie wahrscheinlich ist es, angezeigt zu werden und wenn, wie wahrscheinlich ist es, dass die Anzeige durchkommt?
7 Antworten
Machen wir hier grundsätzlich auch, was wollen Fremde denn auch auf unseren Grundstücken.
Natürlich können wir dealen, dass wir bei denen zu Hause auch in den Garten dürfen oder mal auf den Balkon.
Die haben zu Hause meist auch keine Schilder aufgestellt.
Grundsätzlich ist der Wald erst einmal Privatgrundstück. Er gehört irgend jemandem (einer Privatperson oder der Gemeinde, dem Land oder dem Bund).
Sofern es sich also nicht um eine öffentliche Straße (so mit eigenem Straßennamen etc.) gehandelt hat auf der Du gefahren bist sondern auf einem "Waldweg", dann kann der Besitzer das natürlich tun.
Das Recht den Wald zu Erholungszwecken zu betreten bedeutet ja nicht, dass Du den auch einfach mit Deinem PKW befahren darfst. - Das ist genauso ein privater Weg wie Deine Auffahrt vor Deinem Haus. Da würdest Du ja auch entsprechend reagieren, wenn da plötzlich irgendwer Fremdes einfach mal sein Auto abstellen würdest.
Vielleicht bist du an einer offenen Schranke vorbeigefahren und hast das nicht registriert.
Waldwege, die beschrankt sind, dürfen nur von Berechtigten befahren werden.
Die Drohung mit der Anzeige ist in der Regel ein Einschüchterungsversuch.
Im Wald darfst du dein Auto nicht abstellen. Mindeststrafe ein Verwarngeld von 30 Euro. Bis 1000 Euro sind möglich.
hää wie kommst du denn da drauf
Sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren im Wald, gab es keine Schilder, die die Einfahrt in den Wald verboten hatten.
Da braucht es keine Schilder geben. In eigentlich allen Landeswaldgesetzen ist das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen verboten.
Rein rechtlich kann es dich bei der Forstbehörde melden, welche dir dann ein Ordnungsgeld auferlegt. Höhe findest du in der Regel im Landeswaldgesetz. Wie Wahrscheinlich das ist bleibt Spekulation.
daneben gab es sogar einen Parkplatz (ca. 300m entfernt).
Und warum hast du dann nicht dort geparkt?