Reguliert KFZ-Vollkasko auch Innenraumschäden?

6 Antworten

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Hallo,

eigentlich sollte die Vollkasko die Kosten übernehmen, da dies eigentlich auch ein Unfall ist, aber leider haben die Versicherungsbedingungen hier etwas dagegen.

In der Vollkasko sind nachfolgende Schäden versichert: Vandalismus und Unfallschäden

Unter Vandalismus fällt Dein Schaden leider auch nicht, weil "mutwillige Beschädigung durch Dritte" hier nicht gegeben war ?

Also könnte es ein Unfallschaden sein ? Es werden ersetzt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete)

Was sind Unfallschäden: Ein Unfall ist ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und seinen typischen Gefahren steht, der nicht belanglos ist oder einen Personenschaden zur Foge hat. Zusammenstösse sind nicht erforderlich.

Leider ist es damit auch kein Unfallschaden, aber wenn Du es ganz genau wissen möchtest, müsstest Du als nächstes noch die Definition für unvorhergesehen und plötzlich aus der entsprechenden Literatur finden und dann hast Du alles für eine saubere Argumentation gegenüber Deiner Vollkaskoversicherung

Viel Glück

Du hast ja eine Selbstbeteiligung und würdest außerdem im Rabatt hochgestuft. Da ist es sicher günstiger, die Bank professionell reinigen zu lassen.

coffeefine 
Beitragsersteller
 17.02.2013, 21:25

Vielen Dank für den Tipp. Allerdings wurde bereits eine professionelle Reinigung inkl. Ozonbehandlung durchgeführt.

Hallo coffeefine,

also in der Regel gilt in der Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug - folgendes:

Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).

Also keine Spur von Milch ausschütten... leider!

Gruß siola

da hilft nur,die versicherung zu fragen,aber auslaufende milch hat mit unachtsamkeit zu tun,wenns nicht durch einen unfall passiert ist.

Ich denke dafür würde eine Private Haftpflichtversicherung zuständig sein

coffeefine 
Beitragsersteller
 17.02.2013, 17:32

Grundsätzlich ja ... wenn jemand anders den Schaden verursacht hat. Wurde mir zumindest so erklärt.