Kann ich allein mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Hallo Leute,
Ich habe diese Frage schon einmal gestellt aber keine richtigen Antworten bekommen. Ich habe eine Fiktionsbescheinigung mit der ich auch in der EU reisen darf, weil mein unbefristeter Aufenthaltstitel noch nicht da ist. Allerdings gilt das nur in Verbindung mit einem Pass. Ich habe aber keinen Pass mehr bis ich 18 bin, weil ein neues Gesetz in Deutschland rausgekommen ist. (hatte davor den grauen Pass für Ausländer obwohl ich hier geboren wurde) Ich fahre mit dem Zug nach Paris, wie soll das jetzt funktionieren? Kennt sich jemand aus? Meine Staatsangehörigkeit ist leider Gottes irakisch, falls diese Info weiterhelfen könnte.
1 Antwort
Dann wende dich an die für dich zuständige Ausländerbehörde - dort bekommst du sicher die richtige Antwort ....
Die nach § 81 Absatz 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigungen berechtigen anders als die nach § 81 Absatz 3 AufenthG ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung mit einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet und nach Artikel 21 Schengener Durchführungsübereinkommen zu Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Voraussetzung ist neben der Verwendung des vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks, dass auf Seite 3 des Trägervordrucks das dritte Ankreuzfeld angekreuzt ist. Ein- und Ausreisekontrollstempel sind im Pass oder Passersatz, nicht aber auf der Fiktionsbescheinigung anzubringen.
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Pass oder Passersatz sind notwendig