Darf man mit Fiktionsbescheinigung reisen in EU?
Frage steht oben
danke im Voraus
2 Antworten
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Vielleicht liest du deine Frage nochmal.
Nur wenn darauf der § vermerkt ist, wo steht "Passersatz" - ansonsten nein.
Da steht der inhaber genügt mit dieser Bescheinigung nicht der passpflicht. Und angekreuzt ist „der aufenthaltstitel als fortbestehend (§81 Abs.4 AufenthG) und ganz am Anfang dteht bei der Bezechnung des vorgelegten Identitätsdokument: Reiseausweis, DEU
Dann braucht man für Reisen zusätzlich einen Personalausweis oder Reisepass (+ etwaige notwendige Visa)
Also ich hab auch einen Reisepass, der ist aber abgelaufen und als vorläufige habe ich erstmal diese fiktionsbescheinigung bekommen.
Reicht nicht zum Reisen, dazu darf der Pass nicht abgelaufen sein
Aber es ist ja der aufenthaltstitel als fortbestehend angekreuzt und 6 Monate verlängert wird der pass auch nicht automatisch um die 6 monate verlängert oder braucht man einen komplett neuen Pass?
Naja die Frage ist ob ich ohne Reiseausweis reisen kann, weil der resieausweis ja auch abgelaufen ist.