Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?
Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.
Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)
Danke.
6 Antworten
Ja, ein klarer Täuschungsversuch. Aber: Wenn du im Supermarkt sachen einsteckst wird es auch erst eine Straftat wenn nach dem Einkauf erwischt wirst.
Also kann es auch gut sein das der Versuch nicht bestraft wird. Ansonsten: Blöde aktion.. werd mal kreativer als nen Spicker im Wörterbuch zu verstecken...
Ja kann ich dir nur zustimmen, es gibt 1000 Möglichkeiten einen Spicker zu verstecken.
Schulrecht BW: Notenbildungsverordnung §8 Abs. 6:
(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.
Die Grenze zwischen der straflosen Vorbereitung zu einem Täuschungsversuch und dem sanktionswürdigen Versuch ist der Moment, an dem du mit dem Spickzettel den Prüfungsraum betrittst.
Oder kurz: Dein Lehrer darf die Arbeit mit "ungenügend" bewerten, wenn er will. Jedes bessere Ergebnis ist reine Großmütigkeit seinerseits.
Hallo.
Es war ein Täuschungsversuch. Fakt.
Du hattest alles auf den Versuch vorbereitet. Dein Lehrer hat Lunte gerochen.
Wie der Lehrer das Beurteilt das muss er machen und nicht ich.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Es ist ein Täuschungsversuch auch wenn du ihn gar nicht anwenden konntest, denn hätte der Lehrer nicht so reagiert, dann hättest du den Zettel ja benutzten können.
Mir wurde immer gesagt bei Prüfungsangst/7 oder die Angst etwas zu vergessen, direkt am Anfang alles aufschreiben, am besten dem Lehrer bescheid geben das man diese Variante durchführt.
So hast du eine Sicherheit und es ist zugleich kein Spicker
aber je nach dem wie der Lehrer drauf ist, wird auch mal ein Auge zudrücken können :)
Die Beobachtung deines vorgefertigten "Spickzettels" gilt als Täuschungsversuch, es sei denn, du kannst beweisen, dass du dieses Papier tatsächlich vergessen hast, rauszunehmen.