Kann Hausverwaltung meinen Vermieter zwingen meinen Mietvertrag zu kündingen?
Hallo,
habe eine sehr hellhörige Wohnung, und eine noch hellhörigere Nachbarin.
Sie hat sich bereits 1 Mal über die Hausverwaltung bei meinem Vermieter beschwert, wegen zu lauter Musik und zu lauten Beischlafgeräuschen.
Ich will Sie ja nicht ärgern sondern kann das natürlich verstehen und bin dann mit meinem Schlafzimmer von der direkt an ihrer Wohung angrenzenden Wand in ein weiter entferntes Zimmer umgezogen, was wohl dieses Problem gelöst hat.
Auch die Musik wurde auf ein Niveau mit Zimmerlautstärke in der Nacht heruntergedreht.
Nun fängt sie sich aber auch daran an zu stören.
Frage ist:
wo sind die Grenzen? Kann Sie meinen Vermieter durch die Hausverwaltung zwingen meinen Mietvertrag zu kündigen? Muss erst die Polizei kommen?
Möchte das nicht ausreizen, und werde auch gerne noch leiser, aber mit Ihr sprechen bringt nichts mehr, da sie sich wohl voll darauf eingeschossen hat...
LG
8 Antworten
Die Hausverwaltung kann deinen Vermieter nicht zwingen die Kündigung auszusprechen. Allerdings kann sie ihn anschreiben und darum bitten, dass er für Abhilfe sorgen soll. Dies ist bei mir schon so geschehen und nachdem ich meinen Mieter angeschrieben habe, stellte es sich heraus, dass eine ganz andere Mietpartei den Lärm verursachte.
Der Vermieter wird erst im Wiederholungsfall bzw. wenn keine Änderung erfolgt, zum Mittel der Kündigung greifen (müssen).
"Wiederholungsfall" meint ein erneutes Vorkommnis nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung, einer sog. qualifizierten Abmahnung.
Die Gerichte sehen darin § 543 (3) Zif. 1 bereits erfüllt - wer seine Chance vertan hat, bekommt keine weitere nur nach dem Motto "einmal ist keinmal" oder "Habe ich einfach vergessen, leiser zu werden" :-O
G imager761
mein vermieter hat mir nach dem damaligen schreiben der hausverwaltung an ihn aber nicht mit kündigung gedroht, er hat mich lediglich am telefon darauf hingewiesen, das es leiser werden muss
Jeder Mieter kann den Vermieter zunächst mit Lämprotokoll zur Unterlassung deiner Ruhestörung auffordern und seine Miete mindern. Ob das nun über die Hausverwaltung oder direkt erfolgt, wäre belanglos, auf die Mängelanzeige kommt es an.
Und nicht (nur) die Lautstärke, sondern Vibrationen durch Bässe pflanzen sich bei entsprechender Bausubstanz nun aus jedem Zimmer in ihre Wohnung fort, was sie nicht hinzunehmen braucht.
Ob der Vermieter nach qualifizierter Abmahnung eine frisltose Kündigung aus Rechtsgrund § 543 (2) Ziff. 2 BGB herleitet, wenn du seiner Unterlassungsaufforderung nicht folgst, wäre durchaus denkbar.
G imager761
Wenn ihr wirklich zu laut seid, dann muss man das wohl erst mal nachweisen. Die Polizei oder sonst jemand wird dann auch mal Lautstaerkemessungen vornehmen in der Nachbarwohnung.
Ueberschreitet ihr die zulaessigen Werte, dann muss der Vermieter Abhilfe schaffen, z.B. indem er euch kuendigt. Die Hausverwaltung kann den Vermieter nicht dazu zwingen, die verwalten ja nur die Wohnungen fuer die Vermieter. Der Herr im Haus ist immer noch der Besitzer, also dein Vermieter. Sie koennen und muessen jedoch deinem Vermieter immer mitteilen, wenn solche Klagen kommen.
Kann Sie meinen Vermieter durch die Hausverwaltung zwingen meinen Mietvertrag zu kündigen?
Nein.
Aber vielleicht ist ja gar nicht die Musik selbst die stört, sondern die Bassgeräusche (-vibrationen). Die können sich über Wände und Decken übertragen und sind nervender als die Lautstärke der Musik.
liegt nahe, da das haus sehr hellhörig ist, man unterschätzt das eventuell wenn man gerade aus der disco kommt und einem noch die ohren sausen ...
Lass krachen, Jockbert, aber setze den Kopfhörer auf. Keine Abmahnung - keine Kündigung. Ist das Haus eine Eigentumwohnungsanlage? Deine Boxen solltest du entkoppeln und derweil den Eigentümer der Wohnung auf Schallschutz deiner Wohnungsaußenwände ansprechen. Im Übrigen: Der liebe GOTT hört alles, aber Nachbarn hören mehr. Der Witz des Tages: Die Polizei, dein Freund und Helfer, kommt in die Nachbarwohnung und stellt Lärmprotokolle unter Verwendung von Schallpegelmessgeräten auf. (Vorschlag von Franticek)
wann sind es ausreichend viele wiederholungsfälle? wenn sie jetzt noch einmal beschwert wäre es bereis das zweite mal!