Kann familie belangt werden?
Was passiert wenn man jemanden aufgrund von geldschulden erschiesst und dann sich selbst? Kann die eigene familie belangt werden?
Wieso kommst du darauf, dass diese Möglichkeit besteht?
Bin volljährig und dachte das die eltern evtl noch haftung tragen
5 Antworten
Strafrechtlich nicht. Evtl. wird aber ein Erbe Rechtsnachfolger und erbt die Schulden.
Inwiefern hat das miteinander zu tun?
Wenn du jemanden aufgrund von Geldschulden erschießt, dann geht der Anspruch dieser Person hinsichtlich der Beträge die du ihm schuldest auf seine Erben über und deine RÜckzahlungsverpflichtung auf deine Erben so sie nicht ausschlagen. (oder umgekehrt, da ist der Sachverhalt sehr vage).
Entsprechend können dann die Rechtsnachfolger, also die Erben, auf Basis des ererbten Anspruchs einen Titel erwirken... oder, wenn schon ein zivilrechtlicher Titel besteht, diesen mit einer Rechtsnachfolgeklausel 'umschreiben' lassen und dann entsprechend als 'neue' Gläubiger gegen den 'neuen' Schulder vollstrecken.
Bitte einfacher erklären. Also würde die sippe vom typen den man erwchiesst kein geld von mir bekommen?
Von DIR ohnehin nicht mehr, denn du wärst tot. Von deinen Erben ja.
Wenn die das Erbe nicht ausschlagen, dann werden auch Schulden weitervererbt. Und dementsprechend können dann die Erben des Gläubigers bei den Erben des Schuldners die bestehenden Ansprüche geltend machen und im Zweifel auch vollstrecken.
Nein, strafrechtlich kann die Familie nicht belangt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, hier gibt es keine Sippenhaftung.
Kann die eigene familie belangt werden?
Nein, da es in Deutschland keine Sippenhaftung (mehr) gibt.
Nur wenn die Familie dem Mörder vorher die Waffe in die Hand gedrückt hat und gesagt hat: "Los, erschieß ihn!"
Und was wenn die person dreck am stecken hatte die man erschiesst. Mit starken drogen dealt und viele diliekte begangen hat? Muss mann dann trotzdem an die familie von dem was zahlen?