Kann man dafür belangt werden wenn man das fahrschulauto "kaputt" macht?
Ich meine wenn man jetzt zum Beispiel vergisst zu Kuppeln bevor man schaltet und dann irgendwas am Motor kaputt geht, oder man gegen irgendwas fährt. Dafür kann man doch nicht belangt werden oder? Schließlich weis man es noch nicht, weil man ja noch keinen Führerschein hat 😬
13 Antworten
dafür ist der Fahrlehrer verantwortlich. Schließlich hat er die Pedale im Fahrschulwagen ja quasi doppelt belegt.
Sonst empfiehlt sich die Schulung auf einem Automatikwagen. Das steht dann aber wohl auch später in der Fahrerlaubnis, man darf dann wohl keine Schaltwagen fahren.
Der Fahrschüler kann normalerweise nicht belangt werden, außer es geschieht in böser Absicht bzw. illegal.
Fahrschulautos sind besonders versichert.
Grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen. Die Fahrzeuge der Fahrschule sind grundsätzlich versichert. Es wäre aber gem. der AGB möglich dich mit in die Verantwortung zu nehmen, wenn du etwas mutwillig machst.
Solange du nicht mutwillig etwas kaputt machst, kommt die Versicherung der Fahrschule für Schäden auf.
Nein da du im Prinzip keine Ahnung vom Autofahren hast. Wenn du z.B. einen Unfall baust etc. Dann wird immer der Verantwortliche belangt. In dem Fall der Fahrlehrer. Ausserdem wird der Fahrlehrer dich drauf hinweisen, was zutun ist. In seinem Interesse
Seid wann hat er denn ein lenkrad? Hab ich ja noch nie gesehen. Pedale hat er klar aber ein Lenkrad??
Ja?
Ja und er hat ja auch ein Lenkrad.