Aufenthalt, nicht verlängert, was passiert?
Hallo wenn man aufgrund der coronakrise bis Ende Juni Aufenthalt bekommen hat , und dann sich nicht rührt und es schon abgelaufen ist , und man noch in Deutschland ist , was passiert ?
4 Antworten
Die Durchsetzung der Verlassenspflicht des § 12 Absatz 3 ist kostenpflichtig (§ 66 Absatz 1) für den Ausländer, den Verpflichteten aus einer Verpflichtungserklärung sowie den kostenpflichtigen Beförderungsunternehmer. Der einmalige Verstoß gegen eine vollziehbare räumliche Beschränkung stellt einen Bußgeldtatbestand dar (§ 98 Absatz 3 Nummer 2, § 86 AsylVfG).
Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
Das ist strafbar.
Les mal hier.....
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/illegaler_aufenthalt.html
Melde dich bei der zuständigen Ausländerbehörde
Dann wirst Du wohl bald ausgereist werden.
Willst Du wohl auch, oder warum kümmerst Du Dich um nichts?