Kann einem Lokführer die Arbeitslosigkeit drohen, wenn er mir eine Führerstandsmitfahrt erlaubt?
Hi,
da Führerstandsmitfahrten nicht mehr erlaubt sind, wollte ich fragen, ob ein Lokführer gekündigt wird, wenn rauskommt, dass er mich in den Führerstand gelassen hat? (ICH HABE DIESES WAGNIS NOCH NICHT GEMACHT!!!) Denkt ihr auch, dass ihn evtl. Kollegen, wie Schaffner z.B. "verpetzen" würden???
Vielen Dank für Eure Meinung.
Bitte keine Scherzantworten!!!
3 Antworten
Ich bezweifle, dass ein verantwortungsvoller Lokführer seinen Job deswegen aufs Spiel setzt.
Hier geht es nicht nur darum, dass er keine unbefugten Personen mitnehmen darf, es ist auch eine Haftungs- und Versicherungsfrage.
Bei vielen verhaltensbedingten "Vergehen" setzt man eine vorige Abmahnung und damit Wiederholungstag voraus. Es gibt aber auch die außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wenn der AN rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat und es dem AG unzumutbar macht, ihn weiter zu beschäftigen.
Vielleicht würde hier bei einer fristlosen Kündigung eine fristlose in eine fristgerechte Kündigung gewandelt. Ich vermute aber mal, dass es auf eine Kündigung hinausläuft da es sich hier um eine grobe Pflichtverletzung handeln würde und sich hier niemand rausreden könnte, dass ihm das nicht bewusst war.
Bitte gerne (und frag bitte niemanden um so einen "Gefallen")
Das kann je nach EVU dazu führen, dass besagter Lokführer eine Abmahnung bekommt. Und im Wiederholungsfall droht die Kündigung. Auch machen sich Abmahnungen nicht gut in der Personalakte.
Wie hoch das Risiko ist, dass es da zu Problemen kommt, wird besagter Lokführer besser wissen als Du.
Ich habe beruflich gelegentlich mit Eisenbahnunternehmen zu tun. Während eine Deutsche Bahn AG sehr formal und bürokratisch arbeitet, läuft es bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen teilweise wesentlich lockerer.
Der besagte Lokführer ist bei der Bahn. Heißt das, eine Kündigung droht NIE SOFORT?
Im Problemfall würde sowas vor dem Arbeitsgericht landen. Wie dann in der konkreten Situation ein Richter entscheidet, kann erstmal niemand vorhersagen.
Rein vom Gefühl her würde ich das ganze aber erstmal unter "das gibt Abmahnung" einordnen.
Kleiner Tipp: wenn Du da einen (Regio-)Tf hast, der da mitziehen würde: er soll doch einfach die Führerstandstür offen lassen. Dann ist etwaigen Dritten nie klar, ob Du "drin" oder "draußen" bist. Und offene Führerstandstür ist definitiv etwas, was toleriert wird.
Ok. Danke für Deine Eischätzung. Zwei Fragen noch: Meinste gute Kollegen (o.g.) wie z.B. Schaffner würden den besagten Lokführer aufdecken? Würdest Du als Lokführer eher ja oder nein sagen?
Ich bin kein Lokführer, aber ich würde mal "streckenabhängig" und "kollegenabhängig" sagen.
Ok. Vielen Dank.
Hi Robin!
Wenn er das ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Vorgesetzten macht kann es zu einem entsprechenden Dienstaufsichtsverfahren und auch einer Kündigung kommen. Wenn du den Lokführer näher kennst solltest du sowas auf keinen Fall machen. Du kannst ihm dabei sehr schaden!
Ok. Vielen Dank.