Anzeige mittels Kennzeichen - habt Ihr einen Rat?
Hallo,
gestern als ich von der Arbeit heimgefahren bin, habe ich 2 Reiterinnen überholt und danach auf die Autofähre gewartet. Ich wollte gerade telefonieren als plötzlich eine der Reiterrinen aus dem Nichts gebrüllt hat, dass Sie mich anzeigt. Sie ist schnell in Ihr Auto gestiegen und mir anscheinend hinterher gefahren, da dort auch die Pferdekoppeln waren. Sie wurde dann auch sehr beleidigend und hat mein Kennzeichen fotografiert. Zur Not habe ich mir auch mal Ihr Kennzeichen aufgeschrieben, aber ich weiß nicht was ich gemacht habe...
8 Antworten
locker bleiben, abwarten.
Wenn sie Anzeige erstattet, bekommst Du Post und damit die Möglichkeit, Dich zu äussern.
Klar, man erschrickt bei einem Vorwurf, dass man etwas falsch gemacht haben soll - aber das Wichtigste ist, erstmal ruhig zu bleiben.
Du kannst nur abwarten, ob irgendwann tatsächlich eine Anzeige kommt. Viele drohen damit, erstatten dann aber doch keine Anzeige.
Vielleicht empfanden die Reiter es zu nah vorbeigefahren.
Dass glaube ich auch, dass sich das Pferd einfach nur erschreckt hat.
... und den Mindestabstand wirklich eingehalten??? 1,5 m, oder?
achso dass meinst da, ja dass habe ich definitiv eingehalten.
Wie groß der Abstand war kann ich nicht sagen, aber er war definitiv so groß dass nix passieren konnnte. Ich glaube einfach dass sich das Pferd erschrocken hat.
Anzeigen - weswegen denn? Wegen des Überholvorgangs? Hast Du das Fahrzeug oder was auch immer dabei geschnitten / ausgebremst o.ä.?
Ein Foto von Deinem Kennzeichen besagt gar nichts und bringt der "Reiterin" bei der Polizei vielleicht ein müdes Lächeln. Heute zückt ja jeder erst mal sein Handy / Smartphone und knipst drauflos...
Ich würde dem ganzen Vorfall zunächst mal keine Bedeutung schenken. Du kannst jetzt sowieso nichts unternehmen. Wenn sich die Polizei melden sollte, was ich für wenig wahrscheinlich halte, hast Du immernoch Zeit genug, die Sache aufzurollen. Relax.
Grüße, ----->
... siehe ggf. Radfahrer, und somit sicherlich auch für Tiere:
KG Berlin v. 12.09.2002: Wenn ein Kraftfahrer auf einen neben seinem Fahrzeug befindlichen Radfahrer zu achten hat, weil er diesen überholen will, hat er stets dessen Ausschwenken zu berücksichtigen. Deshalb und wegen der eigenen Geschwindigkeit hat der Kraftfahrer einen Seitenabstand von regelmäßig mindestens 1,5 m bis 2 m – jedenfalls 1 m – einzuhalten. Zu diesem Seitenabstand ist noch ein weiterer Abstand auf der anderen Seite des Radfahrers von jedenfalls 35 cm zu berücksichtigen.