Berechtgigungskarte verloren DB?
Folgende Situration: Als heute mich der Schaffner kontrolliert hat konnte ich ihn nur meine Schülermonatskarte zeigen da ich meine Berechtigungskarte verloren habe... hab ihn dann das gesagt und meinen Schülerausweis angeboten. Den hat es aber nicht interessiert und hat mich notiert also Name, Adresse .... frage muss ich jetzt die Strafe zahlen wenn eine kommt ... ich seh das nicht wirklich ein weil ich hatte ja ein Ticket nur meine Berechtigungskarte verloren und die dient dazu zu zeigen das ich Schüler bin ... was mein Schülerausweis auch tut. Kann ich die Strafe verweigern oder was hab ich da für Rechte weil das kann ja mal vorkommen das man sowas verliert oder nicht dabei hat ... war das erste Mal. p.s Ich bin über 15 und war in Bayern Deutsche Bahn Danke im Vorraus Grüße Time
4 Antworten
Deine Berechtigungskarte und deine Schülermonatskarte bilden zusammen einen gültigen, persönlichen Fahrschein.
Diesen solltest du bei dem Unternehmen, welches dir das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, in Kopie nachreichen können. Dadurch ermäßigt sich das Erhöhte Beförderungsentgelt. Die nötigen Angaben sollten auf dem Beleg stehen, den du entweder direkt vom Zugbegleiter gekriegt hast oder per Post zugestellt bekommst.
Du schickst also eine Kopie von deiner Monatskarte und deiner Berechtigungskarte (ggf. besorgst du dir eine neue) an die dort angegebene Adresse, überweist den angegebenen Betrag und damit sollte die Sache vom Tisch sein.
Du kannst es nachreichen.
Dann kostet es nur 7€
1. Du hast das Recht zu schweigen.
2. Du hast das Recht die Strafe zu bezahlen.
Das war's.
Falsch....
Geltungsbereich 2.1
Bei Reisenden ab 15 Jahren sindSchülerzeitkarten nur in Verbindung mit einer gültigen, durch den Inhaberunterschriebenen und mit einem Prüfvermerk des Verkehrsunternehmensversehenen Berechtigungskarte gültig, in der die Ausbildungsstelle bzw. derTräger des sozialen oder ökologischen Dienstes die Zugehörigkeit zu demzum Bezug von Schülerzeitkarten berechtigten Personenkreis bestätigt (Berechtigungskarte).
Eine Strafe ist also berechtigt.Es könnte ja auch sein, dass du auf einer völlig anderen Strecke gefahren bist. Da reicht eben der Schülerausweis nicht.
Geh einfach dahin, wo du dir die Berechtigungskarte geholt hast und rede mit denen.