E Sport Gewinn versteuern?

2 Antworten

eSport-Preisgelder und Antrittsprämien versteuern

Womit wir bei einem wichtigen Thema für eSportler angekommen wären: der Steuererklärung. Schätzungen zufolge sind knapp fünf Prozent der eSportler Profis, die mit eSport ihr Geld verdienen. Rund ein Drittel der eSportler nehmen zwar an Wettbewerben teil, verdienen damit aber nichts. Diese Information ist deshalb wichtig, weil für diese beiden Gruppen unterschiedliche Regeln in der Besteuerung gelten.

Amateur-eSportler: Gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht?

Widmen wir uns zuerst den Amateur-eSportlern, die zwar an Wettbewerben teilnehmen, aber nur selten, meistens sogar nichts gewinnen. Hier gelten – steuerlich gesehen – grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim regulären Amateursport: Fehlt die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht, ist es Liebhaberei.

Vereinfacht gesagt, nehmen diese eSportler aus Spaß an der Freude an den Wettkämpfen teil, nicht um damit das große Geld zu machen. Dann sind die Preisgelder und Antrittsprämien auch nicht relevant für die Steuererklärung. Ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht, ist aber eine sehr individuelle Frage. Das Finanzamt wird also jeden Einzelfall prüfen.

ProGamer: Sind sie angestellt oder selbstständig?

Wenn es um die Steuererklärung der ProGamer geht, ist zuerst die Frage entscheidend, ob sie Arbeitnehmer sind oder selbstständig arbeiten.

Wer als eSportler bei einem sogenannten Clan angestellt ist, bekommt ein Gehalt, das ganz regulär versteuert werden muss – mit den gleichen Abzügen vom Lohn wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Preisgelder stehen dem Clan zu, der sie gegebenenfalls als Bonus oder Prämie an den eSportler weitergibt.

Wer selbstständig und mit Gewinnabzielungsabsicht zockt, hat gewerbliche Einkünfte. Denn ähnlich wie beim Poker entscheidet über Sieg oder Niederlage weniger das Glück, sondern vielmehr das Können des einzelnen Spielers. Damit unterliegen sämtliche Einkünfte auch der Gewerbesteuer. Bleibt der Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr, kann gegebenenfalls auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen werden – das spart ordentlich Bürokratie.

Quelle

ldldlkdle 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:45

ok

ldldlkdle 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:44

Wie wird das Finanzamt dies prüfen? Anrufe, Papierkram oder wie?

BionicSix  28.03.2021, 15:45
@ldldlkdle

Das Finanzamt schreibt einen immer an. Zumindest ich wurde während meiner Selbstständigkeit noch nie von denen angerufen.

Montiplex  28.03.2021, 17:45
@ldldlkdle

Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, dann musst du unabhängig vom Finanzamt ein Gewerbe anmelden, vor allem wenn du es auf Dauer machen möchtest. Das Finanzamt bekommt dann eine Mitteilung über die Gewerbeanmeldung und schick dir dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.

Das Finanzamt kommt nicht auf dich zu und sagt dir, dass du ein Gewerbe anmelden musst, das musst du schon selbst bei der Stadt machen.

BionicSix  28.03.2021, 17:49
@Montiplex

Angeblich ist er ja schon "selbstständig" ... was ich aber angesichts seines Alters bezweifle.

Gewinne muss man (im ersten Jahr) nicht versteuern, aber bei der Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" auflisten ...

ldldlkdle 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:34

Ich habe gehört das gilt nur bis 256 euro abzüglich der werbekosten? Aber ich rede ja von 2000?