Kann ein Mieter eine Abmahnung bekommen, obwohl er nicht in der Schuld steht ?

6 Antworten

Dann hatte ich gedacht es könnte die eine Wohnungstür sein,und hatte da mehrere Male geklingelt, ohne Erfolg.

Wahrscheinlich Sturm geklingelt, aber auch wenn nicht, dann wäre es wohl besser gewesen den Kollegen zu fragen wo er genau wohnt.

Er meint er würde eine Abmahnung deswegen kriegen, aber es ist ja nicht seine Schuld, was kann ich den jetzt machen?

Nichts, außer dass Du Dich höflich beim Nachbarn entschuldigst, was Du wohl getan hast.

Bekommt man deswegen gleich eine Abmahnung?

Kann passieren.

Bist du so unbedarft oder tust du nur so?

Natürlich ist es Ruhestörung, früh morgens und ausgerechent an einem Sonn- oder Feiertag gleich mehrere Male irgend jemand anderen ohne Notwendigkeit aus seinem Bett zu klingeln :-O

Und das darf der Ruhegestörte von seinem Vermieter abgestellt verlangen, der ihm etwas ganz anderes vermietet hat.

Natürlich haftet dein Freund für Fehlverhalten seiner Besucher.

Ob er deinen Freund ermahnt oder gleich eine qualifizierte Abmahnung wg. Störung der Ruhezeiten bzw. des Mieterfriedens ausspricht und ihm fristlos kündigt, wenn er das künftig nicht unterlassen bekommt, darfst du getrost dem Vermieter überlassen.

Wie kann man nur so blöd sein, woanders zu klingeln statt den Kumpel anzurufen? Entweder hätte er dich reingelassen und gesagt, in welcher Etage er wohnt, wäre nicht zu Hause gewesen oder hätte dich abgewimmelt.

Auch wenn es nachdenken heißt, das macht man vorher :-O

G imager761

albatros  06.06.2017, 10:35

Natürlich haftet dein Freund für Fehlverhalten seiner Besucher.

Der Mieter hat ihn nicht eingeladen bzw. erwartet. Wie kann er also zur Verantwortung gezogen werden? Es könnte auch jeder Spitzbube klingeln. Wieso soll der Mieter hier abgemahnt oder gar "bei Wiederholung"!! gekündigt werden? Überleg mal was du hier darbietest! Das hat mit gutem Rat und hilfreich absolut Garnichts zu tun, nicht im Geringsten!!

imager761  07.06.2017, 05:52
@albatros

Hier geht es aber nicht um Klingelstreiche einer unbekannten, sondern um Ruhestörung einer bestimmten Person, die vom Mieter als Vertragsschuldner künftig unterlassen verlangt werden darf.

Nichts anderes meint Abmahnung, als ein vertragswidriges Verhalten künftig abzustellen.

Das du verschuldensunabhängige Haftung des Mieters im Miet- und Vertragsrecht nicht verstehst, wundert hier niemanden.

Abmahnung wegen Klingelns bei Nachbarn bei fehlendem Namen am Klingeltableau? Das wäre wohl ein Witz. Das Versäumnis liegt am Vermieter selbst. Er ist verpflichtet, den Namen des Mieters anzubringen wie auch am Briefkasten.

imager761  05.06.2017, 08:12

Ein Witz ist dein Verständnis vom Mietrecht.

Es mag ja sein, dass der VM auf eine einheitliche Gestaltung der Klingel- und Briefkastenschilder ausdrücklich Wert legte und dies zu erledigen hat, dazu über die Feierttage aber nur noch nicht gekommen ist.

Daraus abzuleiten, jeder Schwachmat wäre deswegen berechtigt, Nachbarn frühmorgens aus dem Bett zu klingeln, ist hanebüchend rechtsirriger Blödsinn :-O

Jeder Mieter hat Anspruch, zumal an einem Sonn- oder Feiertag, ausschlafen zu können und muss sich keinswegs "früh morgens" gleich "mehrere Male" derart belästigen lassen, nur weil ein Besucher die Wohnung seines Freundes im Haus sucht, aber zu unbedarft ist, den dafür telefonisch zu erreichen und sich so hereinzulassen.

Das nennt sich Störung des Mieterfriedens und die darf künftig unter Androhung einer fristlosen Kündigung selbstverständlich unterlassen verlangt werden :-O

Das du das nie kapierst: Jeder Mieter hat sich das schuldhafte Verhalten von Haushaltsangehörigen, Gästen oder Besuchern selbst anrechnen zu lassen. Ob ein unbekannter Partygast den mitvermieteten Teppich mit einem Brandloch beschädigt oder sein Besucher bei Anderen Sturm klingelt.

G imager761

albatros  05.06.2017, 11:29
@imager761

Wie (fast) immer erzählst du hier Sachen (ich bleibe höflich, im Gegenteil zu dir mit deinen ständigen Beleidigungen) die in keinster Weise rechtskonform sind.

Nochmal zur Verbesserung deines Rechtsverständnisses Nachzulesen im BGB: "Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben". Dazu gehört auch ein Briefkasten mit dem Namen des Mieters und eine Klingel neben der Hauseingangstür mit dem Namen des Mieters. Ohne den hätte beides keinen Sinn. Beides auf Kosten des Vermieters (Verwaltungskosten).

Es ist das Versäumnis des Vermieters alsdie Ursache für das Suchklingeln um die Haustür geöffnet zu bekommen.

Abmahnen dürfte der Mieter seinen Vermieter, so wird ein Schuh draus. Aber das wirst du wohl nie begreifen.


 

Esskah  05.06.2017, 13:44
@albatros

es gibt kein Gesetz das einen verpflichtet einen Namen am Klingelschild anzubringen. Wenn Du anderer Ansicht bist, führe hier bitte die Quelle an!

albatros  05.06.2017, 15:43
@Esskah

Nicht für jede Kleinigkeit bedarf es eines Gesetzes. Ein Schild mit Namen des Mieters an der Hauseingangsklingel ergibt sich aus der Logik. Was sollte ansonsten dort die Klingel?

Wenn du das nicht begreifst tust du mir leid.

albatros  06.06.2017, 10:38
@imager761

Daraus abzuleiten, jeder Schwachmat wäre deswegen berechtigt, Nachbarn frühmorgens aus dem Bett zu klingeln, ist hanebüchend rechtsirriger Blödsinn :-O

Und wer hat das behauptet? Das ist eine einfach dumme Unterstellung!

imager761  07.06.2017, 06:06
@albatros

Ein Schild mit Namen des Mieters an der Hauseingangsklingel ergibt sich aus der Logik. Was sollte ansonsten dort die Klingel?

Wenn du das nicht begreifst tust du mir leid.

Deine unsubstantiierten Beiträge, die im Brustton der Überzeigung regelmäßig maximale Ahnungslosigkeit kolportieren sind das einzige, was den usern hier leid tut.

Du schreibst wieder einmal hanebüchend rechtsirrigen Unsinn.

Natürlich obliegt es dem Mieter, ob und wie er Klingel und Briefkasten kennzeichnet. Dass ihn damit niemand Unbekannter besuchen oder namentlich adressierte Post zustellen könnte, fiele in seine Verantwortung.

Lediglich Größe, Farbe, Schriftbild, Druckart usw. fiele aus Rechtsgrund einheitlicher Gestaltung dem VM zu. Meint er darf bestimmen, das nach den Wüschen des M anzufertigende Schild nur durch ihn selbst und der vom M gewünschten Form anzubringen.

imager761  07.06.2017, 06:14
@albatros

Den hanebüchend rechtsiriger Unsinn, den du im Brustton der Überzeugung hier kolportierst, wird deswegen nicht richtig.

Es obliegt ausschlieslich dem M; ob er überhaupt und wenn wie Klingel und Briefkasten kennzeichnet :-O

Dass ihn damit namentliche adressierte Post nicht erreichen oder Besucher ihn dort nicht auffinden könnten, fiele in seine Verantwortung.

Lediglich aus Rechtsgrund einheitlicher Gestaltung wäre der VM berechtigt, nach äußerer Form, Farbe, Größe, Schriftart oder Drucktechnik nach die Schilder nach inhaltlichen Vorgaben des M selbst anzufertigen und eigenhändig anzubringen.

Natürlich kann er eine Abmahnung bekommen. Jeder kann jeden jederzeit wegen allem abmahnen. Und ?

albatros  05.06.2017, 15:46

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

Genauso ist es mit dem Klingeln. Es gibt Zeitgenossen, die machen sich einen Spaß draus, nächtens das Klingelschild rauf und runter zu drücken. Soll nun der Vermieter alle abmahnen wegen Störung des Hausfriedens?

im weiteren Sinne hat er sehr wohl eine Schuld. Du warst zum Ratespiel gezwungen, weil er keinen Namen am Klingelschild angebracht hat.

albatros  05.06.2017, 11:34

Die Anbringung des Namens an der Klingel am Hauseingang ist Aufgabe des Vermieters und das kostenlos und zum Mietbeginn und nicht irgendwann sonst. Wohnungseingangstür ist etwas anderes. Das ist Sache des Mieters.

Esskah  05.06.2017, 13:43
@albatros

bleibt hier mal bitte auf dem Teppich!

@Albatros: es gibt kein Gesetz das einen verpflichtet den Namen an der Klingel anzubringen. Hier greift allenfalls die Hausordnung. Wer dann dafür verantwortlich ist, wäre daraus abzuleiten.

Richter und Kündigungsgrund sind hier kein Thema und ausserdem viel zu weit hergeholt!

@imager761: berechtigt vielleicht nicht, aber es ist eine Konsequenz, die dadurch herbeigeführt wird, dass der Mieter keinen Namen angebracht hat. Damit trägt er (aus meiner Sicht) zumindest einen Teil der Schuld. Er hätte es schließlich vermeiden können.

Die Frage und somit meine Antwort beziehen sich darauf "kann er (der Mieter) abgemahnt werden? Er hat ja keine Schuld weil der andere geklingelt hat" --> "aus meiner Sicht hat er (Mit)Schuld, er hätte es vermeiden können indem er seinen Namen anbringt"

Ich habe mit keiner Silbe geschrieben, dass der "Klingler" völlig unschuldig ist und lediglich meine Meinung kund getan.

Bitte beachtet, dass Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Stiefel sind! Denkbar wäre auch: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung einen Namen anzubringen und Verursacher der Ruhestörung ist nicht der Mieter. Der Besucher hätte sich möglicherweise auch im Vorfeld erkundigen müssen wo er zu klingeln hat - Ergo könnte der Mieter ggf. nicht belangt werden.

albatros  05.06.2017, 15:56
@Esskah

Diese Diskussion ist doch müßig und langsam unerträglich. Es hätte auch jeder Andere klingeln können, der zu diesem oder jenem Mieter möchte. Es fehlen aber die zugeordneten Namen zu den Drückern. Nun kann sich jeder über jeden aufregen und der Vermieter jeden abmahnen? Was soll dieser Quatsch?

Ich vermute fast, dass es sich bei der Frage um einen Trollbeitrag handelt und wir machen uns die Köpfe heiß.

Ich kenne hier keinen Vermieter, der nicht bei Mietbeginn dafür sorgt, dass der Name des Mieters am Briefkästen steht und am Klingelschild. Das ist Pflicht des Vermieters, und zwar kostenlos. Dazu braucht es keines Gesetzes. Ohne Namen ist der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gewährleistet. Und zur Mietsache gehören Briefkasten und Klingel bzw. Wechselsprechanlage, kompri?

Esskah  05.06.2017, 20:32
@albatros

:-) ich hab kein Problem damit und war eigentlich schon nach meiner Antwort raus ;-)

albatros  05.06.2017, 01:39

Er hat keine Schuld. Der Vermieter ist schuldig, da er den Namen nicht angebracht hat.

imager761  05.06.2017, 07:51
@albatros

Das berechtigt Besucher aber nicht, willkürlich irgendwo an einem Sonn- oder Feiertag "früh morgens mehrere Male (!)" zu klingeln :-O

Und tatsächlich darf der VM diese "Störung des Mieterfriedens" abmahnen und künftig unter Androhung einer fristlosen Kündigung unterlassen verlangen, da ist der Mieter als sein Vertrgspartner für Fehlverhalten seiner Besucher durchaus in der Verantwortung.

Eine Entschuldigung bei den Ruhegestörten ist das Mindeste, was man von dem rüpelhaften Kumpel erwarten darf, der Unterlassungsanspruch und Wirksamkeit qualifizierter Abmahnung des Vermieters gegen seinen Mieter besteht gleichwohl.

Esskah  05.06.2017, 09:28
@imager761

Mein Kommentar bezog sich auf "wenn er keine Schuld hat"

albatros  05.06.2017, 11:44
@imager761

Bei keinem Richter würde dieser Kündigungsgrund durchgehen, ist ja wirklich lachhaft ...