Kann ich mit 4 Kinder auf der Strasse landen wegen Eigenbedarfkündigung?
Wir wohnen in München-Ost. Ich bin 56 lebe mit 2 Pflegekinder( 6,6) und 2 Töchter(14,17) in eine 4 Zimmerwohnung.Mietbeginn 01.04.2013. Kündigung wg. Eigenbedarf zum 31.01.2014. Unsere Wohnung ist 80qm groß, da meine Firma von kürzen Insolvenz eröffnet hat habe Insolvenz, Pflege und Kindergeld. Unsere Miete -1000 € aber alles läuft über Strom deswegen mit große Sparaktion noch 300 € monatlich für Strom. Der alleinstehende Sohn der Vermieterin, der 40qm Eigentumswohnung besitzt darf sein Kind zwei mal im Monat über eine Nacht empfangen deswegen braucht er größere Wohnung.Ich habe Widersprochen aber die Vermieterin schrieb meinen Anwalt dass wir die Wohnung bis 31.01 räumen sollen sonst bekommen wir sofortige Räumungsklage.Ich habe seit November 124 Vermieter bzw Wohnungsfirmen kontaktiert leider keine will uns. Meine Bekannte sagen dass ich muss was machen weil wir gleich auf der Straße landen. Ich war schon überall bei je. Wohnungsgesellschaft. Zu alt, zu viel Kinder, nicht gesicherte Einkommen. Ich habe kein Schufa-eintrag, keine Schulden und meine Miete ist immer pünktlich bezahlt.Seit Jahren arbeite ich je. Mittwoch a 4 Stunden ehrenamtlich.Wie schnell lande ich auf der Straße? Aber keine Frau mit 4 Kinder wohnt auf welche Straße in München. Was passiert wenn wir nichts finden. Bitte, bitte bitte antworten Sie mir.
12 Antworten
Ja, deine Bekannte ist aktuell informiert... es darf der Vermieter, denn letztes Jahr sind die Eigenbedarfskündigungsgründe erweitert worden. Da Du auch noch nicht mal ein Jahr dort lebst hast Du auch keinen verlängerten Kündigungsschutz.. Eine "Härteschutzreglung" käme nur in Betracht, wenn Menschen dort so 30zig Jahre wohnen, sehr alt und gesundheitlich sehr angeschlagen sind.
da der Vermieter die Wohnung für seinen Sohn braucht, hat er die Kündigung auch korrekt begründet,als besonders Schutz würdig eingestuft ist ...das Interesse der engsten Fam. zu helfen... Neuerdings gehören da auch Neffen/Nichten &&& zu. Rechtsmissbräuchlich wäre die Anmeldung von Eigenbedarf nur, wenn im gleichen Haus eine andere oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen.
Bitte das Jugendamt für die 2 Pflegekinder umgehend Ersatz-Plätze zu beschaffen. Mit Deinen eigenen 2en findest Du schneller eine kleinere bezahlbare Wohnung.
Solltet ihr 3 zum Stichtag nichts gefunden haben, da halten die Kommunen Notwohnungen für Fam. bereit... informiere die schon mal über Deinen evtl. demnächst Bedarf.
Am besten gibst Du regional in der Tageszeitung auch Wohnungsgesuche auf. Beschreibe Deine Fam. dort nett, damit Vermieter wissen, ob Du/Ihr überhaupt für die in Frage kommst.
alles Gute
Ist die Eigenbedarfskündigung wirksamt, dann bieten auch 4 Kinder keinen Schutz davor, dass du ausziehen musst. Jedoch sind anhand deiner Schilderung Zweifel angebracht. Erstmal ruhig Blut, dein Anwalt wird dir doch auch gesagt haben, dass dein Vermieter zwar eine Räumungsklage einreichen kann, aber bis die durch ist, können Monate vergehen. Die Mühlen der Behörden in Deutschland mahlen sehr sehr langam.
Der alleinstehende Sohn der Vermieterin, der 40qm Eigentumswohnung besitzt darf sein Kind zwei mal im Monat über eine Nacht empfangen deswegen braucht er größere Wohnung
Das erscheint mir arg vorgeschoben und ich denke nicht, dass diese Begründung eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt.
ganz meiner Meinung, der RA soll sich bemühen ...
Da wird sich der Vermieter die Zähne dran ausbeißen, und die Klage vermutlich nicht durchkriegen da du wahrscheinlich ein Härtefall bist. Würde mich an deiner stelle mit einem Anwalt zusammensetzten.
Kündigung wegen Eigenbedarf so kurz nach Mietbeginn ist schon merkwürdig.
Laß die Kündigung beim Mieterbund oder einem Fachanwalt prüfen.
Keine Angst, so schnell kann man Euch nicht auf die Straße setzen.
Räumungsklagen dauern einige Monate.
Mietbeginn 01.04.2013. Kündigung wg. Eigenbedarf zum 31.01.2014.
Hier ist entscheidend für eine Eigenbedarfskündigung, das die Gründe dem Vermieter bei Mietbeginn noch nicht bekannt gewesen sein dürfen. Bei Mietbeginn bekannte Gründe für Eigenbedarf können nur geltend gemacht werden, wenn Sie dem Mieter vor Beginn des Mietvertrags mitgeteilt werden.
Der alleinstehende Sohn der Vermieterin, der 40qm Eigentumswohnung besitzt darf sein Kind zwei mal im Monat über eine Nacht empfangen deswegen braucht er größere Wohnung.
Das klingt sehr nach etwas, das schon vor Mietbeginn absehbar war.
Im Übrigen ist bei Eigenbedarf die 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten.