Kann ein Kind den Namen des Stiefvaters auch ohne Adoption annehmen?
Dies ist der Fall in meinem Bekanntenkreis: Eine Frau hat ein Kind mit dem ersten Ehemann (dessen Namen das Kind trägt). Nach der Scheidung hat sie nochmals geheiratet und den Namen des zweiten Mannes angenommen und mit ihm noch zwei Kinder. Das erste Kind hat mit dem Vater nichts zu tun und würde gern so heißen wie der Rest der Familie. Muss es zwingend vom Stiefvater adoptiert werden oder gibt es andere Wege?
11 Antworten
Grundsätzlich müßte dafür der leibliche Vater seine Zustimmung geben (bei minderjährigen Kindern)! Es gibt aber auch Ausnahmefälle: Nämlich dann wenn offensichtlich ist, dass die Kinder darunter leiden wenn sie einen anderen Namen tragen als die (neu-verheiratete) Mutter. Fehlende soziale Einbindung dadurch suggeriert wird z.B. Sowas kann letzendlich nur ein Kinder-Psychologe feststellen in mehreren Gesprächen!
Geht ohne Adoption. Nennt sich Einbenennung und ist in § 1618 BGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
ich kenne einen solchen fall von einer freundin. das kind muss nicht vom stiefvater adoptiert werden. sie hatte/hat das alleinige sorgerecht, dem vater (wurde gefragt) war´s egal. nun lebt das kind in der familie mit gleichem namen wie der rest. setze dich mal mit dem leiblichen vater und dem jugendamt als vermittler, wenn nötig zusammen, besprich den wunsch deines/eures kindes. dann ist es nur noch formsache, aber keine adoption. der leibliche vater muss dennoch unterhalt zahlen für das kind, auch wenn es nicht mehr seinen namen trägt. lg
Die gehirngewaschene Kindes"wille" ist nicht maßgebend, sondern das KindesWOHL - und dies unterscheidet sich deutlich von den aktuellen Machtgelüsten der Mutter und reicht weit über den Tag hinaus. - so zuletzt 9 UF 116 08 OLG Koblenz Volltext u.a. hier: http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html
WEnn der leibliche Vater zustimmt könnte es gehen. Aber ansonsten nur über Adoption, aber dafür muss das Sorgerecht auf die Mutter alleinig übertragen werden.
Die Übertragung de elterlichen Sorge auf die Mutter bedeutet noch keine Freigabe zur Adoption. Lebt der Vater noch, muss er einer Adoption des leiblichen Kindes zustimmen. Das erlebt man extrem selten.