Welchen Namen bekommt ein Kind, dass zur Adoption freigegeben wird, jedoch nicht adoptiert wird?
Warum es nicht adoptiert wird, spielt in diesem Beispiel keine Rolle. Hat die Mutter beim Vornamen ein Mitsprache"recht"? Wer hat sonst das Vergnügen, dem Kind einen Namen zu geben?
4 Antworten
Kommt auch darauf an WANN das Kind zur Adoption freigegeben wird. Bis 1 Monat nach der Geburt muss man einen Namen beim Standesamt angeben. Hat das Kind also bis dahin einen eingetragenen Namen wird es diesen behalten. Du hast auch die Möglichkeit das Kind zum Beipspiel in die Babyklappe zu legen und einen Zettel beigeben: Ich bin Max. Ansonsten geben oft die schwestern einen Namen. Oft übernimmt das Jugendamt ( das ja dann die Kinder melden muss die Namen. Oder die geben ihm einen.
Mit dem Nachnamen ist es einfacher: Ist die Mutter bekannt bekommt es ihren Namen. Ist sie nicht bekannt wird gesucht. Was ist wenn sie nicht gefunden wird kann ich dir auch nicht sagen.
Sobald eine Mutter ihr Kind zur Adoption frei gibt hat sie keinerlei Rechte mehr an dem Kind! Den Namen gibt entweder das JA oder sie belassen es beim Namen den die leibliche Mutter nach der Geburt gegeben hat.Der Nachname bleibt der der leiblichen Mutter bis zur Adoption!
Und wie sieht es mit dem Nachnamen aus, wenn die Mutter nicht will, dass das Kind später nach ihr sucht (mit Nachnamen alleine zwar schwierig, aber je nach Name wohl nicht komplett unmöglich) oder sie es in eine Babyklappe gibt?
Die Mutter kann kein Kind zur Adoption freigeben, ohne es vorher bekommen zu haben. Also muss sie ihm wohl oder übel einen Namen geben.
Das Kind wird sich selbst keinen Namen geben können.
Ich vermute bei der Babyklappe sucht sich die Kinder Schwester den Namen aus.
Sie muss dem Kind keinen Namen geben. Sie kann es nach der Geburt in die Babyklappe geben. Wo steht geschrieben das die leibliche Mutter dem Kind einen Namen geben MUSS?