Feuerwehrverein und Spendenbescheinigung, was geht?

5 Antworten

Soll eine Spende stuerlich anerkannt werden, ist das Vorhandensein einer vom Finanzamt formgebundenen Zuwendungsbestätigung erforderlich.

Eine solche Zuwendungsbestätigung darf aber nur dann ausgestellt werden, wenn die Mittelverwendung dem satzungsmäßigen Zweck entspricht.

Anderenfalls ist das Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung nicht zulässig.

Unzulässig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen können bis zur persönlichen Haftung gehen, da solche Dinge das Finanzamt als Steuerhinterziehung wertet.

Erfüllt eine Spende die Anforderungen für eine Zuwendugsbestätigung nicht, kann dem Spender der Eingang einer solchen Spende mit einem Eigenbeleg quittiert werden, aus welchem hervorgehen sollte, dass der Spender eine Zweckbindung verschieden vom Vereinszweck formuliert hat und der Beleg keine steuerliche Relevanz hat.

Günter

Eine Spende, die steuerlich anerkannt werden soll, muss in den gemeinnützigen Bereich des Vereins gehen. Die Bescheinigung darf daher meines Erachtens nur den Zweck "Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung" enthalten.

Bei Spenden für ein Fest darf dagegen keine Spendenbescheinigung mit diesem Verwendungszweck (Tombola oder Feuerwehrfest) ausgestellt werden.

Beim Erhalt einer Spende wird aber nicht im Detail nachverfolgt, wohin das Geld geflossen ist. Letztlich könnte es genausogut so sein, dass die Spende in den Vereinszweck fließt und der Verein das Fest aus seinen übrigen Mitteln bezahlt. Auffällig würde es nur, wenn der Verein pro Jahr beispielsweise 10.000 Euro Spenden bekommt aber nur 7.000 Euro Ausgaben im Zweckbetrieb hat. Dann wäre offensichtlich, dass geschummelt wurde.

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_spende.htm

Selena115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 14:10
@PeterSchu

Danke, den Link kenne ich schon zur Genüge. Ich hab schon lange gesucht, aber nichts Brauchbares gefunden. Aber es wird schon so sein, wenn es nicht dem gemeinnützigen Zweck dient, wird kein Spendenbeleg korrekt sein.

PeterSchu  22.08.2017, 14:20
@Selena115

Aber man muss ja nicht als Zweck angeben, dass es dem Fest dient. In dem einen Link ist das Beispiel angegeben, dass eine Brauerei dem Verein eine Bierspende zukommen lassen will. Dann zahlt der Verein natürlich das Bier ganz ordnungsgemäß und bekommt "unabhängig davon" eine Geldspende der Brauerei.

Das meiste wurde ja schon geschrieben und ist auch richtig. Nur bei einem muss man differenieren, bei der Tombola. Wurde die Tombola rechtzeitig angemeldet und fliest der Erlös (Einnahmen aus dem Losverkauf) dem gemeinnützigen Zweck des Vereins zu, dann können sowohl Sach- als auch Geldspenden belegt werden. Die Zuwendungsbescheinigung muss halt dem aktuellen amtlichen Vordruck entsprechen. Wird die Tombola dagegen nicht rechtzeitig oder garnicht angemeldet, dann zählen die Einnahmen aus dem Losverkauf zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und es dürfen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Ich finde es toll, dass ihr einen Feuerwehrverein konstruiert habt, der tatsächlich gemeinnützig ist. In welchem Bundesland geht sowas?

Eine Zuwendungsbestätigung darf ausgestellt werden, wenn der Verein für den gemeinnützigen Zweck eine Geld- oder Sachzuwendung erhält. Dafür gibt es amtliche Vorlagen.

rescue110  28.08.2017, 00:30

In Bayern ist das Standard, könnte mir
Eine FF ohne Verein gar nicht vorstellen.

Meandor  28.08.2017, 22:25
@rescue110

Baden-Württemberg geht es ohne Verein.

Die Kameradschaftskasse der Feuerwehr ist hier (kraft Gesetz) eine Einrichtung der Gemeinde mit eigenen Rechnungslegungsvorschriften. Das führt dazu, dass auch bei den kameradschaftlichen Veranstaltung Träger immer die Gemeinde ist. Bringt steuer- und haftungsrechtlich Vorteile.

Dieses Zweigleisige von anderen Bundesländern mit Feuerwehrverein und Feuerwehr hab ich nie richtig verstanden, vor allem scheint es in jedem Bundesland anders zu laufen.

Nomex64  22.08.2017, 22:19

Das ist nicht wirklich schwer. Haben wir in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt erst dieses Jahr, wegen der neuen Abgabenordnung, wieder hin bekommen. Man darf nur nicht das ganze Geld für Fressen, Saufen und Feste (okay überspitzt) ausgeben. Haben hier bei uns in Brandenburg eigentlich alle Feuerwehrvereine die ich kenne geschafft.

Meandor  23.08.2017, 11:00
@Nomex64

Wie hängen bei Euch Feuerwehrvereine und Feuerwehr zusammen? Kenne die Rechtslage in Brandenburg nicht.

Das sind alles Spenden. Und der Feuerwehrverein stellt über den Geldwert der Spende eine Bescheinigung aus.

Warum macht ihr alles immer so kompliziert?

PeterSchu  22.08.2017, 13:58

"Das sind alles Spenden."

Das mag sein, aber steuerlich anerkannte Spenden dürfen nur für den gemeinnützigen Bereich geltend gemacht werden.  Ein Fest gehört nicht dazu. Und ein Spender, der seine Bescheinigung steuerlich geltend machen will, wird nicht begeistert sein, wenn sie am Ende nicht anerkannt wird.

"Warum macht ihr alles immer so kompliziert?"

Man sollte sich schon mit der Materie beschäftigen, weil sonst irgendwann das Finanzamt Probleme macht.

Selena115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 09:16

Danke für die Antwort. Trotzdem: Ich will halt alles richtig machen. Und in diesem Spendenbeleg muss man ja auch eintragen, welchem Zweck die Spende dient (was ich auch blöd finde, manchmal ist das ja nicht wirklich zweckgebunden). Nicht, dass die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aufgrund fehlerhaft/ falsch ausgestellter Spendenbescheinigungen wieder aberkannt wird.

PeterSchu  22.08.2017, 14:06
@Selena115

@Selena115, der Zweck, der in der Bescheinigung anzugeben ist, muss schlicht und einfach dem Zweck des Vereins entsprechen, der die Gemeinnützigkeit begründet bzw als Zweck im Freistellungsbescheid des Finanzamts angegeben ist. Also beim Sportverein zum Beispiel "Zur Förderung des Sports". Es ist nicht damit gemeint, dass man exakt angibt, was mit diesem Geld genau passiert.