Kann ein Dachdecker 80% über seinem Kostenvorschanschlag berechnen?
Unsere WEG hat über den Verwalter einen Dachdeckerbeauftragt das Dach zu decken. In seinem Angebot hat er sich verrechnet und nur die halbe Fläche angesetzt. Obwohl wir angegeben hatten, daß falls es teurer wird, müsse er uns verständigen, hat er der arbeiten zu Ende ausgeführt und will nun die kompletten Kosten die 80& über seinem Angebot lagen haben. Er argumentiert er hätte ja die Einheitspreise angegeben. Hat er Anspruch auf den vollen Betrag?
7 Antworten
Wenn er einen Pauschalpreis für die gesamte Fläche inkl. aller Nebenarbeiten abgegeben hat darf er das definitiv nicht. Hat er aber Einheitspreise pro Quadratmeter angegeben, dann gilt meines Erachtens das tatsächliche Aufmaß und er darf zumindest einen Teil der Summe einfordern. Ich kenne einen ähnlichen Fall der vor Gericht ging. Dort ging es allerdings um das Pflastern einer Einfahrt. Der Fall endete in einem Vergleich und der Auftraggeber musste zumindest die Hälfte der Mehrforderung begleichen.
Deine Schilderung klingt nach einem alten Bauernfängertrick. So könnte man jedes Konkurrenzangebot mit einem Superpreis aushebeln und nachher einfach mehr verlangen. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und den muss er zu den vereinbarten Konditionen erfüllen. Ich denke auch die sonst üblichen 10% Plus-Toleranz wären hier unzulässig, da er dafür ja einen definierten Mehraufwand darstellen müsste, der bei Angebotserstellung nicht abzusehen war.
Es handelt sich hier um einen sogenannten Kalkulationsirrtum und den muss der Dachdecker selbst ausbaden und nicht der Auftraggeber. Dies trifft auf jeden Fall bei einem Pauschalpreis zu. Ist aus dem Angebot ein Rechenfehler zu erkennen, kann er versuchen, den Vertrag anzufechten. Er müßte im Zweifel vor Gericht ziehen und die Differenz einklagen. Die Erfolgschancen sind erfahrungsgemäß verschwindend gering.
Es war kein Pauschalangebot, sondern eine Auflistung von Einzelpreisen, bei denen aber aber immer nur die Hälfte der tatsächlichen Fläche gerechnet hat. Also ein offensichtlicher Rechenfehler. Das Problem ist das die Arbeiten schon abgeschlossen sind und er erst bei Rechnungserstellung auf seinen Fehler hingewiesen hat. Einen Anwalt hat er schon beauftragt, nachdem wir erstmal nur die vereinbarte Summe überwiesen hatten
Wer hat denn das Angebot kontrolliert? Muß doch vor Annahme irgend jemand aufgefallen sein.
Fuer Rechtsfragen kann es vom GF nie und nimmer eine schluessige Anwort geben. Jeder Fall ist anders. Baumschuetzer zeigete in gute Richtung. funsinn Ansatz zu Ernsthaftigkeit, nachfragen bei Handwerkskammer, ohne abholen...
Schaltet die Handwerkskammer ein. Fragt in der Verbraucherzentrale.
Versucht einen Preis auszuhandeln - z.B. 25 % mehr - wenn dieser dann immer noch "gut" ist. oder er soll seine Ziegel wieder abholen. :-)