Kann ein Bürge bei der Autofinanzierung das Auto verlangen?
Hallo! Es geht darum, mein Vater hat eine Bürgschaft bei der VW- Bank für meinen Ex gemacht wo wir noch zusammen waren. Die Finanzierung ging 5 Jahre. Der Vertragsnehmer ist mein Exfreund, er hat davon 4 Monate die Rate gezahlt und dann nicht mehr. Darauf hin ist mein Vater eingesprungen und zahlte jetzt bis zum Ende das Auto ab. Wir haben ihm auch sofort nachdem er nicht mehr zahlte das Auto abgenommen und nun nutze ich (seine Tochter) das seitdem Zeitpunkt. Zugelassen ist es auf den Bürgen (meinen Vater).
Meine Frage ist nun kann mein Vater, da er nachweisen kann den meisten Teil der Raten gezahlt zu haben, den Fahrzeugbrief verlangen?
3 Antworten
Für die Dauer der Finanzierung liegt der Brief ja ohnehin bei der Bank.
Da der Ex ja wohl ohnehin nicht gegen die Wegnahme des Fahrzeugs protestiert hat, wird er wohl mit sich reden lassen (müssen) und den Anspruch auf den Brief abgeben.
Trotzdem soll Dein Vater mit der Bank sprechen, dass die den Brief gar nicht erst an den VN übersenden.
Ich denke, dass ihr auch ohne Anwalt gute Aussichten auf Erfolg habt.
Wie ich weis verlangte die Bank von anfang an das der Bürge in der Zulassung steht, somit konnte ich auch nicht das Auto auf mich ummelden. Ich habe schon versucht mit dem Ex freund zu reden, weil die Bank sagte er bräuchte nur ein Schreiben dorthin zu schicken das der auf das Auto verzichtet und der Brief meinem Vater ausgehändigt werden soll. Er hat bis jetzt noch kein Schreiben an Die Bank geschickt und ich denk langsam weil er Schulden hat das ihm das gut kommt und wenn der Gerichtsvollzieher zu ihm kommt und ihm das Auto weg pfändet das er weniger Schulden hat. Das wollen wir aber verhindern weil ja nun kann man sagen den dreiviertelsten Kredit selber zahlten. Wie ich weis geht der Fahrzeugbrief ans Autohaus über das das Auto finanziert wurde und muss dort dann abgeholt werden.
Wie kann man das verhindern das mein Ex Post bekommt? Wir haben jetzt ein Schreiben gemacht für das Autohaus das die den Brief solang nicht rausgeben sollen wie das nicht geklärt ist. Kennen Chef von Autohaus.
Wenn der Wagen auf deinen Vater zugelassen ist, dann steht er auch im Brief, ist Eigentümer und kann den Brief verlangen.