Kann dies zur einer Anzeige kommen?

3 Antworten

Wusste sie, dass derartige Videos verboten sind? Wusste sie, bevor sie es geschickt bekommen hat, dass es sich um derartige Inhalte handelt? Zumindest wenn eine der beiden oberen Fragen nicht zutrifft kann sie so weit ich weiß nicht belangt werden. Allerdings solltet ihr das selbst zur Anzeige bringen um nicht wegen anderer Punkte angeklagt zu werden. Denn so weit ich weiß darf man eine Straftat, solange keine angehörigen darin verwickelt sind nicht totschweigen, auch wenn man nichts damit zu tun hat. Außerdem würde sich das im Zweifelsfall strafmildernd auswirken. Wenn man schon nicht zur Polizei geht sollte man wenigstens mit einem Anwalt reden.

Hallo Maria,

ich gehe mal davon aus, dass vor allem der Verbreiter solcher Videos sich strafbar macht bzw. gemacht hat. Wenn deine Schwester das Video ungewollt bekommen hat, gehe ich nicht davon aus, dass sie belangt wird. Außerdem ist sie ja - wie ich einem Kommentar entnehme - erst 13, was auch einen Unterschied macht!

Wie gesagt: Ich gehe nicht davon aus.

Allerdings muss zu meinem Rat dazu gesagt werden, dass ich auch nur ein Laie bin.

In jedem Fall alles Gute!

Ja , es ist Kinder Po....no Besitz und Verbreitung in Deutschland strafbar . Wenn sie bewusst das Video weiter geleitet hat und gehalten hat kann zu eine Anzeige kommen . Wie alt ist deine Tochter ?

Borowiecki  09.09.2015, 21:30

Mit 13 wurde sie nich bestraft und wenn jemand hat sie das Video geschickt kann sie auch nichts da für aber der , der das Video sie geschickt hat , hat sich strafbar gemacht . Nach dem du das jetzt beschrieben hast sollte kein Grund zu Anzeige für die Mädchen geben

jjh87 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 21:18

Meine Schwester hat das Video nicht weitergeleitet und hat es uns  unmittelbar nachdem sie es gesendet bekommen hat gezeigt, woraufhin wir es natürlich gelöscht haben. Nebenbei ist sie 13 Jahre alt.