Anzeige Lovoo Fake Profil

3 Antworten

Hallo dabidu123, ich würde zuersteinmal versuchen zu klären das es sich nicht um einen wirklichen Identitätsdiebstahl oder Betrugsversuch handelt sondern nur um einen.. Scherz? Sowas in der Art halt. Dann würde ich mich bei dem bekannten entschuldigen und ihm die möglichkeit geben das Profil einzusehen (Nachrichten lesen lassen) damit er selber sieht das dort nichts weiter schlimmes gelaufen ist. Dass du das Recht am eigenen Bild verletzt hast ist nicht schön aber wirkliche Strafen gibt es dafür erst wenn du es für kommerzielle Zwecke nuzt oder eben damit den höchstpersöhnlichen Bereich verlezt (-> Nacktbilder usw) oder Rufmord oder Identitätsklau betreibst. wenn du aber glaubhaft erklärst dass das nie dein Ziel war gibts warscheinlich ne Rüge aber sonst dürfte nicht viel passieren.

Wenn du Sorge hast solltest du dir villeicht einen Anwalt suchen bei dem das Erstgespräch kostenlos ist und dich beraten lassen was das beste ist.

Liebe Grüße, Pauly

dabidu123 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 14:37

Vielen Dank für deine Antwort paulou! Das was du geschrieben hast beruhigt mich im Moment erstmal ein wenig.

Das Profil kann ich meinem Bekannten aber leider nicht mehr zeigen, da es vom Betreiber gelöscht worden ist. Gibt es denn noch andere Dinge für die er mich Angezeigt haben könnte? Er sprach nämlich von mehreren Anzeigen wegen verschiedenen Dingen doch in dem Brief der Polizei stand "nur" etwas von Verletzung des Rechts am eigenen Bild?

Ich habe wegen diesem Thema gerade echt tierische Kopfschmerzen weil ich wirklich keine Ahnung habe was auf mich zukommt und womit im im schlimmsten Fall rechnen muss.

Freundliche Grüße

paulou  15.11.2013, 15:55
@dabidu123

Kein Problem ;)

Also eigentlich dürfte es nur die möglichkeiten - recht am eigenen Bild - Betrugsversuch - Identitätsdiebstahl geben. Sonst fällt mir da nicht viel ein was passen könnte bzw annehmbar wäre.Vilelicht noch üble Nachrede falls seine FReundin deswgen Schluss gemacht hat aber das ist ja eher unwarscheinlich.

Anschuldigung 2 udn drei kannst du auszuräumen versuchen indem du erklärst dass du ja keien Vorteile darasu gezogen hast ein falsches Bild einzufügen, die erste anschuldigung musst du wohl hinnehmen und versuchen das so gut wie möglich durchzustehen.

das heisst erklären, dass du nichts böses wolltest, nichts davon ahttest, ihm nicht schaden wolltest oder sonst irgend einen rationalemn Grund hattest sein Bild zu verwenden.

Ausserdem scheint die Strafe dafür nicht sonderlich schlimm zu sein insofern kein Schaden/Gewimnn entstanden ist:

Zivilrechtliche Ansprüche

Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V.[31]

Wurde durch die Veröffentlichung schwerwiegend in das Recht am eigenen Bild eingegriffen, beispielsweise durch den Abdruck von Nacktfotos, kann auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) bestehen. Dieser wird aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und soll neben der Genugtuungsfunktion für das Opfer auch eine Präventionsfunktion für den Verletzer haben.

Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach § 37, § 38 KunstUrhG geltend gemacht werden.

Zitat Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild)

Ich hoffe es geht gut für dich, LG, Pauly

dass er die Anzeige wohl nicht zurück nehmen will

Wie sollte er auch? Anzeige heißt, du informierst eine ermittelnde Behörde (zB Polizei) darüber, dass du Kenntnis von etwas hast, was eine Straftat darstellen könnte. Sprich entweder geht er hin oder schickt er nen Brief oder ruft an. Solange keine Zeitreisen erfunden werden, ist es unmöglich, diesen Vorgang rückgängig zu machen. Er kann also maximal einen gestellten Strafantrag zurückziehen.

Die App habe ich bei langerweile immer wieder mal aufgerufen

Da warst du nicht mehr blau, hattest also genug Zeit und Gelegenheit das Foto rauszunehmen

sprich: ich habe keine unwahrheiten verbreitet oder ähnliches

ist doch egal, ein dummer anmachspruch reicht schon um ihn zu blamieren.

dabidu123 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 16:02

Hallo P1504, vielen Dank für deine Antwort.

Das Stimmt, ich hatte genug Zeit das Foto rauszunehmen, aber so blöd sich das vielleicht anhört...ich hab da gar nicht mehr drüber nachgedacht, dass das Bild in dem Profil nicht von mir ist. Wie gesagt, ich wollte ihm definitiv nichts böses und klar, jetzt im nachhinein war es einfach nur dämlich

P1504  14.11.2013, 16:10
@dabidu123

Ja versteh ich schon, glaub ich dir auch gerne. Musst halt versuchen, alle Beteiligten davon zu überzeugen.

Als ob im besoffen Zustand... Du hast vermutlich mit Absicht ein Fakeprofil erstellt und schämen solltest du dich. Ich hoffe das wird noch richtig teuer für dich :)!! Wegen Leuten wie dir ist die App kaum zu gebrauchen!