Kann die Polizei sagen ob eine Anzeige gegen jemanden vorliegt
Ich habe jetzt schon mein Sachverhalt in meiner vorherigen Frage ,, Besteht eine Anzeige nur aus einer Personalienaufnahme" geschildert; jetzt habe ich die Frage könnte Ich den irgendwie erfahren ob eine Anzige gegen mich vorliegt wenn ich zur Polizeiwache gehe? Die haben ja meinen Namen irgendwo eingespeichert und könnten also dann doch theoretisch nachschauen ob nun die Beamten eine Anzeige erstattet haben oder nicht.
10 Antworten
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Niedersachsen werden alle Begegnungen des Bürgers, die zur Anzeige gebracht worden sind, unabhängig von der Schuldfrage im Zentralrechner erfasst und nicht gelöscht - gleich ob Zeuge, Geschädigter oder Täter. Andererseits kann ja eine Anzeige auch über die Staatsanwaltschaft eingehen, die dann den Polizeiapparat ggf. mit einer Vernehmung beauftragt. Dies bedeutet, dass von Erstattung einer Anzeige bis zur Erfassung im Rechner einige Zeit vergehen kann. Im Übrigen wird die Polizei auf eine mündliche Nachfrage auch nicht Auskunft erteilen.
soviel ich weiß , weiß die Polizei immer, ob eine Anzeige gegen jemanden vorliegt!!! Die haben doch ein Führungszeugnis, wo alle straftaten etc. vermerkt sind!!! Wenn es allerdings nur eine Kleinigkeit ist, wie den Namen vermerken, dann passiert nichts und du bekommst keinen eintrg in dein Führungszeugnis!! Wenn man keinen brief von der Polizei nach Hause bekkommt, dass du bei der Polizei aussagen musst, dann heißt das, dass keine Anzeige gegen dich vorliegt!!
würde abwarten. kann auch sein, dass sie dir mit der aufnahme der personalien ein bischen benehmen beibringen wollten...
Da hat Pestopappa wohl recht: Abwarten. Wenn es dich zu sehr nervt, würde ich vorschlagen, dass du dort anrufst, dich gleich noch mal entschuldigst und nachfragst. Wenn sie nett sind, geben sie dir Auskunft. - Ich würde allerdings lieber keine schlafenden Hunde wecken.
In einem Laufenden Verfahren wird man dir keine Auskunft geben, eben um die Ermittlungen nicht zu gefährden ! Auskunft bekommt ein Rechtsanwalt !
Sag mal Eddy liest Du die Fragen eigentlich richtig? Hier geht es nicht um ein laufendes Verfahren, sondern arum, ob überhaupt ein ermittlungsverfahren anhängig ist.
Ermittlungen nicht zu gefährden? Um was für eine straftat soll es sich denn deiner Meinung nach handeln.
auskunft bekommt auch der Beschuldigte. akteneinsicht erhält der rechtsanwalt.
Du solltest Dir langsam aber sich mal gedanken über deine aussagen hier machen.