Ab wieviel Euro bin ich bei der Stadt Zahlungswillig?
Ich habe bei der Stadt GE noch eine offene Forderung wegen Unterhalt von meiner Tochter. Jetzt will die Stadt das Geld zurück haben, habe den eine Ratenzahlung von 50€ angeboten, aber die möchten ja noch mehr. Deshalb meine Frage an euch, ab wieviel Euro bin ich Zahlungswillig. ???????
4 Antworten
Zahle den offenen Betrag wenn dieser gerechtfertigt ist und gut ist, dann bist Du auch zahlungswillig.
Zahlungswillig bist du dann, wenn die Stadt sagt, dass es ok ist. Wenn du jetzt 2500,- Euro netto hast und nur 50,- Euro im Monat abstotterst, dann brauchst du wie viele Jahre? Was will die Stadt denn haben und kannst du das zahlen? Sie haben Unterhalt für dein Kind über die Jahre vorgeschossen... Warum sollte man dir unnötig entgegen kommen, weil du "nur" 50,- Euro zahlen möchtest? Sprich mit denen und überprüfe, was du wirklich zahlen könntest und lasse dir schriftlich bestätigen auf welcher gesetzlichen Grundlage sie die geforderte Summe geltend machen. Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, dass sie bis auf den Eigenbedarf von 1080,- Euro rechnen können. Und sieh es mal so: je schneller die Rückzahlung, je schneller schuldenfrei.
Ab da, wo du der Forderung nachkommst oder dich auf einen Vergleich/eine Rate einläßt, mit der beide Seiten einverstanden sind.
Wenn du nicht freiwillig einen angemessenen Betrag zahlst, kann die Stadt deinen Lohn bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden (lassen)