Wie kann ich die Ausreise meiner Kinder verhindern?
Hi! Ich bin neu hier und hoffe das ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen könnt!
Ich werde mich von meinem Mann scheiden lassen, das Problem ist nur das er keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, er wird nach der Scheidung in seine Heimat zurückgehen. Meine Kinder haben eine doppelte Staatsbürgerschaft. Wie kann ich nun verhindern, dass meine Kinder in das andere Land genommen werden? Kann deren Ausreise verhindert werden, obwohl in Theorie auch das andere Land deren Heimatland ist?
7 Antworten
Es gibt keine Mehrzahl von Heimat.
Falls du deine Sorgen begründen kannst, solltest du bei deinem Anwalt ansprechen, dass nur du das Sorgerecht erhälst. Dieses muss dann vom Familiengericht bestätigt werden. Wenn es so bestätigt ist, kannst du dem Vater sogar den Umgang mit den Kindern verbieten.
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann der Vater die Kinder nur mit deiner Einwilligung mitnehmen (Urlaub, Wochenende, etc.), leider ist das Theorie und schützt nicht gegen Kindesentführung.
Meine persönlichen Erfahrungen sind anders. Im Rosenkrieg mit meiner Ex war es trotz gemeinsamen Sorgerechtes notwendig bei einem Wochenendtrip oder einer Tagestour nach Holland zumindest eine E-Mail zu haben, in der die Ex ihr Einverständnis ausdrückt.
Ich hatte auch einen unerfreulichen Termin im Jugendamt, weil ich es zu Beginn nicht getan habe.
Theoretisch kannst du nichts dagegen tun.
Das Sorgerecht verbleibt auch nach der Scheidung in der Regel bei beiden Eltern, aber selbst wenn es einem "entzogen" würde (wofür es schon sehr schwerwiegender Gründe bedarf), hätte derjenige Elternteil noch immer das Umgangsrecht mit seinen Kindern.
(Die Ausreise als solche könnte vorläufig nur verhindert werden, wenn das andere Land kein EU-Mitgliedsstaat ist, die Kinder noch keine eigenen Pässe haben du die Unterschrift für solche verweigern würdest....)
Es kommt darauf an wer das Sorgerecht bekommst, bist du das bleiben die Kinder bei dir und sind nur besuchsweise im Ausland.
Du musst Dich bemühen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das geht auch bei geteiltem Sorgerecht.
Das verhindert keinen Urlaub mit dem Vater.
Man muss natürlich den Verdacht belegen können, dass der Vater die Kinder entziehen will.
Hallo NicoleNikki!
Soweit ich informiert bin solltest du umgehend das alleinige Sorgerecht für deine Kinder beim Familiengericht beantragen (wegen Fluchtgefahr). Haben die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft, so besteht die Gefahr, dass dein Mann die Kinder mit dem ausländischen Pass aus dem Land schafft.
Lies doch mal hier nach http://www.scheidung.de/kinder-und-sorgerecht.html
hier informiere auch ich mich seit einiger Zeit um auf meine Scheidung bestmöglich vorbereitet zu sein, in meiner Scheidung geht es allerdings
darum das mich mein Mann betrogen hat :-(
Ich drück dir die Daumen das deinen Kindern nichts passiert!
Alles Liebe
Sopherl
Das wird nicht hinhauen.
Die alleinige Sorge wird nur bei Mißhandlung und Mißbrauch vergeben.
Und mit der alleinigen Sorge kann sie dem Vater nicht den Umgang verbieten, der Vater hat zwingend ein Umgangsrecht.
Und mit dem gemeinsamen Sorgerecht kann der Vater auch ganz ohne Einwilligung der Mutter die Kinder in den Urlaub und ins Wochenende mitnehmen.