fremdenlegion ist das erlaubt?

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Schon in Paris, also noch bevor du "le Contrat" unterschreibst bekommst du deine neue Identität. Deine Staatsbürgerschaft wird also nicht beeinflusst. Du solltest dich natürlich ordnungsgemäß bei deiner Kommune abmelden bevor du zur Legion gehst, damit es keine Probleme gibt, wenn du zurückkehrst. Bei weiteren Fragen, ruhig ne pers. Nachricht schicken.

Bei Wiki steht:

"In Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Des Weiteren verlieren Deutsche, die in der Fremdenlegion dienen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich auch französische Staatsbürger sind (gem. § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz)."

Mit anderen Worten, wenn du dich in Deutschland nicht vor dem Wehrdienst drückst, ist es kein Problem wenn du dich bei der Fremdenlegion bewirbst und deine Staatsbürgerschaft wird dir auch nicht aberkannt, es sei denn, du hättest außerdem noch die französische.

man bekommt nicht zwangsläufig eine neue identität, man kann selber entscheiden, ob man eine neue will oder nicht. früher war das sicher mal so, aber das wurde letztens erst geändert.

und ja, es ist de jure, laut dt. gesetz ,straftbar der legion beizutreten, aber de facto passiert nichts. es kann also theoretisch passieren, dass du strafrechtlich vom dt. statt verfolgt wirst, wenn du der legion beitrittst, ist aber in naher vergangenheut noch nicht passiert.

Keyboardfan  21.10.2011, 07:20

Was für ein Unsinn! Es ist definitiv nicht verboten, der Legion beizutreten; es sei denn Du stehst unter der deutschen Wehrüberwachung (das kann dann z.B. als Flucht vor der Wehrpflicht begriffen werden!). Ansonsten kannst Du da immer hin.

Verboten ist es lediglich, sich in Deutschland von der Fremdenlegion anwerben zu lassen! Das heißt: Du musst nach Frankreich, um Dich zu bewerben. Wenn Du Glück hast, wirst Du angenommen, und die behalten Dich da gleich da!

kuck mal hier steht alles interessante drinne:http://www.legion-recrute.com/de/

Die Fremdenlegion ist eine Freiwilligenarmee, bei der sich jeder bewerben kann. Laut Grundgesetz ist es auch verboten, einem Deutschen, der hier geboren ist, die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen...

SetzKuss  25.08.2010, 18:04

Das mit dem Verbot der "Aberkennung" der deutschen Staatsbürgerschaft stimmt so nicht: Das Gesetz sagt zwar "Keinem Deutschen kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden". Gleichzeitig heißt es aber auch: "WENN er sie nicht FREIWILLIG aufgibt! Wenn jemand eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, gibt er freiwillig seine deutsche Staatsbürgerschaft auf!" Das kann Leuten passieren, die in eine fremde Armee eintreten, und es kann auch deutschen Frauen passieren, die nicht nach deutschem, sondern nach ausländischem Eherecht im Ausland einen Ausländer heiraten!"

conny68  25.08.2010, 18:03

Nur dann, wenn er keine zweite hat. Man darf nicht staatenlos sein. Hat ein in Deutschland geborener Deutscher aber noch eine (oder mehrere) weitere Staatsangehörigkeit, kann ihm die Deutsche problemlos aberkannt werden.