Kann der Vermieter mir eine Firma vor die Nase setzen, wenn in einem 4-Familienhaus zwei Mitmieter zu faul sind, die Hauswoche zu machen?
Wir sind 4 Mietparteien in einem Backstein-Mehrfamilienhaus. 2 Mietparteien sind zu faul, die Hauswoche zu machen. Eine dritte Mietpartei meldete das dem Vermieter. Nun will dieser eine Fachfirma beauftragen und alle Mietparteien sollen diese zahlen.
Im Mietvertrag aller Parteien steht aber, jeder soll die Hauswoche selber machen.
Kann der Vermieter mir eine Firma vor die Nase setzen, wenn in einem 4-Familienhaus zwei Mitmieter zu faul sind, die Hauswoche zu machen?
8 Antworten
Eigentlich muss die Änderung, die ja wohl zu Mehrkosten führt, von allen Mietern genehmigt werden. Hier eine sehr ähnliche Frage und die Antwort eines RA darauf; das dürfte, insbesondere aufgrund des Hinweises auf entsprechende Gerichtsurteile die Frage beantworten.
Danke! Sehr hilfreich!
Die Frage ist was man machen soll.
Das mit der Abmahnung durch den Vermieter an die säumigen "Putzer" würde ich für die beste Lösung halten. Die Frage ist dann natürlich ob man es nicht mit gleicher Münze zurück bekommt, schließlich wohnen die im gleichen Objekt und es gibt im Laufe der Zeit immer mal den einen oder anderen Grund zum petzen.
Genauso ist mit Fingerspitzengefühl darüber zu urteilen, ob man deshalb mit dem Vermieter streiten soll. Knifflige Sache.
Was immer der Mieterbund sagt ist absolut unwichtig, Das tatsächliche Recht ist entscheidend. Und der Mieterbund ist neben der POlitik der größte Mietkostensteigerer . Hier hat er , um einem Mieter vor Gericht 80€ Nebenkosten zu ersparen über 100 Mieter mit jährlichen Mehrkosten von 180€ belastet, unabänderbar. Und der Mieter der geklagt hatte war über seine Mehrkosten von fast 500€! im Folgejahr auch nicht begeistert. Hat aber nachhaltig zum Hausfrieden beigetragen, mal vom klagenden Mieter abgesehen, der war nicht glücklich und ist nun ausgezogen.
Wenn es sein Haus ist, wird er können, er muss dass ja dann auch bezahlen. Einseitige Änderung des MV ist nun mal nicht.
... muss das, natürlich.
Was der Vermieter plant wäre eine einseitige Mitvertragsänderung, deshalb widerrechtlich. Die Änderung wäre nur einvernehmlich zulässig.
Teile dem Vermieter schriftlich mit, das du der Mietvertragsänderung nicht zustimmst und wie vereinbart die Hausordnung auch weiterhin selbst durchführen wirst.
Für die säumigen Mieter darf der Vermieter nach fruchtloser Abmahnung eine Firma beauftragen und deren Kosten von ihnen ersetzt verlangen.
Ja, kann er. Nur so kann er offensichtlich sicherstellen, dass die Kehrwoche auch eingehalten wird.
Kehrwoche? Das ist wohl eher ein westdeutscher Begriff aus Westanatolien?
Nein, stimmt nicht, geht nicht ! Es gibt nämlich keinen Rechtsgrund für den Vermieter die Reinigungskosten den Mietern aufzuerlegen. Oder hast du einen jetzt erfunden?
Im Rahmen meiner Überprüfung habe ich dann, -nach meiner Antwort hier im Forum-, festgestellt, dass bereits mehrere Antworten mit gegenteiliger Meinung abgegeben wurden. Offenbar wird angenommen, dass der Vermieter das von sich aus, auch gegen den Willen des bestehenden Mietvertrages, der die Reinigungregelung beinhaltet, neu regeln kann. Dies ist, soweit ich das feststellen kann, so nicht der Fall. Selbst der Mieterbund hat in einem Artikel entsprechend Stellung bezogen.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/treppenhaus.html