Muss ich meinen Freund beim Vermieter melden?
Ich habe seit ein paar Monaten eine eigene Wohnung, doch mein Freund wohnt noch bei seinen Eltern. So kommt es, dass er an den Wochenenden häufiger bei mir schläft und ab und zu mal unter der Woche. Er hat hier zwar eine Zahnbürste, aber die habe ich auch bei ihm und da schlafe ich vielleicht ein Wochenende im Monat, deswegen wohne ich da ja nicht (meinten ein paar in anderen Foren). Auch persönliche Sachen hat er hier nicht. Wenn er weiß, dass er über Nacht bleibt nimmt er sich speziell Wechselsachen mit und packt seine alten Sachen wieder ein. Trotzdem geht er hier oft aus und ein, doch im Mietvertrag steht eindeutig, dass nur ich hier wohne. Muss ich meinen Vermieter Bescheid sagen? Auch, wenn er viel bei mir ist, ist sein "richtiger Wohnsitz" ja eindeutig noch bei seinen Eltern. Die anderen Parteien im Haus stört es auch nicht, wenn sie es überhaupt mitkriegen, es ist sehr anonym hier.
12 Antworten
Du musst Deinen Freund nicht melden, er ist Besucher. Sobald er bei Dir den ersten oder zweiten Wohnsitz anmeldet, musst Du dem Vermieter Bescheid geben.
Bescheid geben reichte dann nicht, sie bräuchte die Zustimmung des Vermieters, ansonsten riskiert sie eine Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Das muss man nicht melden. Allerdings solltest du gucken, was im Mietvertrag zu längerem Besuch geregelt ist. Wenn er mal länger am Stück da sein sollte (3 Wochen, 6 Wochen je nach Regelung) kann das schon relevant werden.
Was ein Grund wäre, es dem Vermieter zu melden, ist die Bitte um einen höheren Wasserabschlag. Wenn dein Freund auch regelmäßig bei dir duscht wird sonst eine Nachzahlung auf dich zukommen, da der Vermieter die Vorauszahlung vermutlich auf eine Person angesetzt hat.
Besuch der länger als 6 Wochen am Stück bei dir lebt, den musst du beim Vermieter melden. Deinen Freund bisher nicht.
das ist immer abhängig vom mietvertrag. insbesondere, wenn du die nebenkosten so im voraus bezahlst, dass die berechnung abhängig von den im objekt wohnenden personen erfolgt ist. es gibt einen graubereich, bei dem ein freund/partner nur zu besuch ist und die ebene, ab der er dann ein richtiger mieter ist. wenn er also mehr als nur ab und zu am we bei dir ist, dann müsstest du mit dem vermieter/ der vermieterin sprechen. wenn er z.b. in der woche immer bei dir ist und es regelmäßig ist, dann wird wohl kein weg daran vorbei führen, diesen beim vermieter zu melden und entsprechend auch nk für diesen zu übernehmen.
Nur wenn dein Freund dauerhaft zu dir zöge, bräuchtest du dafür die Zustimmung deines Vermieters. Nach deiner Schilderung liegt hier ein klassischer "Besuch" vor. Für diesen gibt es keinerlei Vorschriften deren Einhaltung vom Vermieter gefordert werden könnten.