Wie kündige ich meinen Job als Als Aushilfe bei Netto-Discount?

6 Antworten

In Deinem Arbeitsvertrag steht, welche Kündigungsfrist Du einhalten musst. Reich am besten eine schriftliche Kündigung ein, wo Du schreibst, dass Du zum "nächstmöglichen Zeitpunkt", am besten mit dem konkreten Datum, ein und gib das Deinem Chef.

Fatima206 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 10:17

Ok, ich schaue mal. Ich frage nur nach Leuten, die vorher gearbeitet haben als Aushilfe , wegen meiner deutsch ist es schwer, langen Text zu lesen

Stellwerk  19.11.2020, 10:23
@Fatima206

Die Verträge können unterschiedlich sein, deswegen ist es wichtig, dass Du in DEINEN Vertrag schaust. unter "Beendigung des Arbeitsverhältnis" oder "Kündigungsfristen" findest Du die Regelungen. Wenn Du etwas nicht verstehst, poste es doch gerne hier und wir helfen Dir :)

Fatima206 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 14:17
@Stellwerk

Danke schon. Dies steht im Arbeitsvertrag unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses"

"Das arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar, auch wenn es sich um eine befristetes arbeitsverhaltnis handelt. die kundigung bedarf der schriftform

die kundigungsfristen richten sich nach dem jeweils einschlagigen örtlich anwendbar tarifvertrag.

das arbeitsverhaltnis endet , ohne das kundigung bedarf, mit ablauf des monat, in dem arbeitnehmer die regelatersgrenze der gesetzlichen retenversicherung erreicht.

das arbeits verhaltnis kann ohne Einhaltung einer kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger grund vorligt."

Wie ich verstanden habe, kann ich einfach eine schriftliche Kündigung schreiben und bis Ende dieses Monats im November richtig arbeiten, oder ?

Stellwerk  19.11.2020, 15:17
@Fatima206

Puh, das ist jetzt echt schwer zu beantworten. Entscheidend ist die Passage:

"die kundigungsfristen richten sich nach dem jeweils einschlagigen örtlich anwendbar tarifvertrag."

Das bedeutet, dass es für die Branche deiner Firma und die Region eine Art allgemeine Regelung gibt, die für alle Firmen der Branche und der Region gilt. Wie das genau ausschaut, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich würde Dir raten, Dich an einen Kollegen zu wenden oder das direkt mit dem Chef zu besprechen.

"Wie ich verstanden habe, kann ich einfach eine schriftliche Kündigung schreiben und bis Ende dieses Monats im November richtig arbeiten, oder ?"

Das auf jeden Fall, aber wahrscheinlich eben noch über den November hinaus. Normalerweise kann man zu Monatsende kündigen, aber muss das vier Wochen vorher tun.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Dort steht auch etwas zu den Kündigungsfristen oder es gibt einen Verweis auf einen Tarifvertrag.

Wenn Du z.B. eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats hast, kannst Du frühestens zum 31. Dezember kündigen.

Möchtest Du früher aufhören zu arbeiten, kannst Du mit Deinem Chef einen Aufhebungsvertrag schließen. Dort kann jeder Termin, z.B. ab sofort oder in einer Woche usw., vereinbart werden. Dein Arbeitgeber muss aber damit einverstanden sein.

Hast Du noch Resturlaub und/oder Überstunden auf einem Zeitkonto, kannst Du den Freizeitausgleich beantragen und entsprechend früher aufhören.

Auf alle Fälle wirst Du nicht einfach zu Deinem Chef gehen, ihm sagen, dass Du nicht mehr für ihn arbeiten willst und dann sofort das Arbeitsverhältnis beenden können. Für eine fristlose Kündigung musst Du einen sehr wichtigen Grund (z.B. tätlicher Angriff, schwere Beleidigung....)haben.

Du schaust jetzt erst einmal, was zur "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" im Arbeitsvertrag steht. Danach kannst Du Dich noch einmal melden, mitteilen, was Du gelesen hast oder den Text einstellen. Dann kann man Dir evtl. eine ganz genaue Auskunft geben.

Kündigen musst Du auf alle Fälle schriftlich, eine mündliche Kündigung ist wirkungslos (§ 623 BGB)

Fatima206 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 14:16

Danke schon. Dies steht im Arbeitsvertrag unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses"

"Das arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar, auch wenn es sich um eine befristetes arbeitsverhaltnis handelt. die kundigung bedarf der schriftform

die kundigungsfristen richten sich nach dem jeweils einschlagigen örtlich anwendbar tarifvertrag.

das arbeitsverhaltnis endet , ohne das kundigung bedarf, mit ablauf des monat, in dem arbeitnehmer die regelatersgrenze der gesetzlichen retenversicherung erreicht.

das arbeits verhaltnis kann ohne Einhaltung einer kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger grund vorligt."

Wie ich verstanden habe, kann ich einfach eine schriftliche Kündigung schreiben und bis Ende dieses Monats im November richtig arbeiten, oder ?

Es ist richtig, dass Du schriftlich kündigen musst.

Deine Kündigungsfrist ist im Tarifvertrag vereinbart.

Frag bei der zuständigen Gewerkschaft, dem AG/Personalbüro oder dem Betriebsrat (falls es einen gibt) nach der Kündigungsfrist.

Ich vermute mal, es sind vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Sollte die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende betragen, ist das auch "egal", Du kannst in beiden Fällen frühestens zum 31. Dezember kündigen.

Wie schon geschrieben, Du kannst den AG auch fragen, ob Du früher aufhören kannst. Dann kann man einen Aufhebungsvertrag zu jedem beliebigen Termin schließen.

Ist Dein AG damit nicht einverstanden, beantrage den Freizeitausgleich für Deinen Resturlaub von diesem Jahr (wenn Du noch welchen hast) und/oder Überstunden. Dann brauchst Du auch nicht bis zum Jahresende arbeiten.

Das sollte jetzt eigentlich ein Kommentar zu Deinem Kommentar und Deinen Fragen bei meiner Antwort sein. Habe aus Versehen jetzt eine Antwort gegeben.

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Da steht ALLES Drin.

Hast du einen Vertrag? Falls ja, stehen darin auch die Kündigungsmodalitäten.