Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in Rente schicken?
Liebe Community,
kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in Rente schicken.
Wir haben hier einen Mitbewohner dieser nach einem Hirnschlag 80% Schwerbehindert ist. Nun hatte dieser Mitbewohner in den letzten sieben Monaten drei Arbeitsunfälle da er seine rechte Hand und den rechten Arm nicht mehr spürt.
Der letzte Arbeitsunfall war sehr schwer und wurde mehrere Wochen durch einen BG Arzt behandelt.
Jetzt hat man unserem Mitbewohner sogar das putzen und fegen im Betrieb verboten und Ihn mit der bitte nach Hause geschickt einen längeren Krankenschein zu machen. Selbst der Betriebsarzt hat dies so empfohlen.
Nun wurde noch erwähnt das unser Mitbewohner entweder voll bezahlt nach Hause geschickt wird oder in Vollerwerbsminderungsrente gehen soll.
Kann der Arbeitgeber das verlangen ?
Wie soll sich unser Mitbewohner verhalten ?
Was sagt die Rentenkasse oder Rentenversicherung zu so einem Fall ?
4 Antworten
Was sagt die Rentenkasse oder Rentenversicherung zu so einem Fall ?
Wenn die Rente nicht beantragt wird, wirst Du auch nichts von der Rentenversicherung hören.
Daher ist ein Antrag auf die Erwerbsminderungsrente notwendig. Dann wirst Du erfahren was sie dazu meint und ein Gutachter wird das dann entscheiden ob er noch arbeitsfähig ist oder nicht.
Aber der Antrag muß vom kranken Patienten selbst kommen und nicht vom Arbeitgeber. Daher sollter der Arbeitgeber mit der kranken Person sprechen.
Wenn der sich quer stellt kann es zu einer Kündigung kommen.
Daher so schnell wie mögliche einen Antrag stellen!
Der VdK oder SOVD kann da helfen.
Wenn der Arbeitgeber die Gefahr zu groß hält, kann er dem Arbeitnehmer auch aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch die BG wird den AG dabei unterstützen, nach bereits 3 Arbeitsunfällen.
Natürlich hat der Arbeitgeber keine Kompetenz, über einen Rentenanspruch zu bestimmen.
Kündigungsschutz nützt nichts, wenn es für ihn zu gefährlich ist, dort weiter zu arbeiten.
Die Behindertenstelle muss GEHÖRT werden. Und diese kann die Tatsache auch nicht aus der Welt schaffen.
Unser Mitbewohner wurden auch Arbeiten übertragen diese er nicht machen sollte. Betriebsrat und Schwerbehinderten Vertretung wurden informiert. Jetzt soll unser Mitbewohner eine passende Stelle bekommen.
Wenn seine Behinderungen aus den Arbeitsunfällen resultieren, erhält er doch Unfallrente(n) von seiner Berufsgenossenschaft.
vor vier Jahren hatte er einen "kleinen Hirnschlag" und spürt seine linke Hand nicht mehr richtig. Deswegen hatte er in den letzten Monaten 3 Arbeitsunfälle in dem er seine Finger eingeklemmt hatte oder gebrochen waren. Einen schlimmeren Arbeitsunfall hatte er vor ein paar Wochen als er mit seinem Arm in eine Maschine gekommen ist. Das musste dann ein paar Wochen vom BG Arzt behandelt werden.
Dann wird die BG jetzt nach Ablauf eines Jahres ein Gutachten erstellen, wie weit diese Schädigungen unfallbedingt, oder aber durch die Vorschädigung entstanden sind.
Evtl. wird die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers heran gezogen, der hätte verhindern müssen, dass jemand nach einem Schlaganfall an gefährlichen Maschinen arbeitet.
das war die Idee von seinem Chef dieser meinte "er solle es doch mal versuchen".
Wenn dadurch Unfallverhütungsvorschriften missachtet wurden, kommt das den Chef noch teuer zu stehen.
Der Arbeitgeber kann keinen Mitarbeiter in Rente „schicken“, aber er kann ihm kündigen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
Der Mitarbeiter sollte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dabei helfen ihm die ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten.
Wenn sein Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich liegt, ist die medizinische Voraussetzung für eine volle EM-Rente gegeben. Kann er mehr als 3, aber unter 6 Std. täglich arbeiten, kann er eine Teil-EM-Rente bekommen.
Der Arbeitgeber könnte vielleicht sogar kündigen. Ob das besser ist?
Wie alt ist denn dieser MItbewohner?
Der Arbeitgeber könnte noch böse Schwierigkeiten bekommen, dass er es zugelassen hat, dass jemand nach einem Schlaganfall Maschinen bedienen darf
er hat aber Kündigungsschutz wegen seiner Schwerbehinderung
Auch bei einer Schwerbehinderung gibt es keinen grenzenlosen Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber diesen Mann nicht mehr beschäftigen kann, dann kann er tatsächlich kündigen.
42 Jahre ist er.
Das ist natürlich sehr früh für eine Rente. Er kann aber Rente beziehen und zusätzlich noch ein paar Stunden arbeiten. Wäre vielleicht besser.
der Mitbewohner ist zu 70% Schwerbehindert und hat damit Kündigungsschutz.