Kann der Gerichtsvollzieher einen zweiten Fernseher pfänden?
4 Antworten
Grundsätzlich "Ja"! Allerdings muss bei der Versteigerung ein Betrag zu erwarten sein, den der Gläubiger dann auch tatsächlich bekommt.
Mir hat ein Gerichtsvollzieher vor ein paar Jahren mal gesagt, das der Abtransport von Technik die er selbst mitnehmen kann, Lagerung bis zur Versteigerung und Versteigerungsgebühr auf 50,- bis 70,- Euro kommt. Insoweit lohnt es sich nur bei Technik, bei der ein Versteigerungswert von mindesten 100 Euro zu erwarten ist.
Jap. Er kann auch den ersten TV pfänden.. Also als Beispiel wenn du ne Flachbildfernseher hast. Dann muss er dir aber einen Ersatz geben.
nen Flachbildfernseher *
Ja, sofern einer der Fernseher einen gewissen Wert hat. Ein neuer Fernseher kann gepfändet werden.
Hat sich erledigt,er war schon da. Hat aber nicht mal nach den Geräten geschaut.
Klar. Er kann auch den einzigen pfänden, wenn dieser neu und wertvoll ist und Dir dafür eine alte Möhre hinstellen die funktionsfähig ist.
Dann wird er es sehr wahrscheinlich nicht machen, da die Kosten der Verwertung nachher schon genauso hoch sind wie der Wert des Gerätes.
beide Fernseher sind 6Jahre alt,und kosten 250 und350.