Kann das Schulamt gegen Schüler auf einer privatschule etwas unternehmen?
Ich bin 17 Jahre und somit soweit ich weiss nicht mehr schulpflichtig (im Sinne vom Staat). Jedoch steht natürlich in unserer Schulordnung das ich eine Schulpflicht habe. Ich besuche eine Privatschule von, der ich gerade 2 wochen fern bleibe. Meine Eltern haben mich entschuldigt. Jetzt droht allerdings die Schule damit mich beim Schulamt anzuzeigen in der Form, dass ich für jeden fehlenden Schultag 80€ blechen muss. Nun meine Frage:
Hat das Schulamt überhaupt die ermächtigung von mir dieses Busgeld zu verlangen, da ich doch nichtmehr schulpflichtig bin und zudem auf einer Privatschule ?
Danke im Vorraus schon einmal für die Antworten.
6 Antworten
Der lange Arm des Schulamtes reicht bis in die Privatschulen hinein. Das Schulamt selber verhängt keine Bußgelder, sondern das Ordnungs- oder das Sicherheitsamt. Das sind aber bestimmt keine 80€ pro Fehltag. Erfahrungsgemäß bleiben die Bußgelder unter dem Schulgeld. Nur Bußgeld und zusätzlich Schulgeld zu zahlen wäre dumm. Also, wenn du länger nicht zur Schule willst, dann melde dich besser von der Privatschule ab und melde dich an einer Schule ohne Schulgeld an. Die Privatschule wird dich sowieso bald loswerden wollen, denn mit Nichtschulbesuchern will man da keinen Ärger haben.
Deine Schulpflicht hast du bist du dich abmeldest. Das mit dem Bußgeld müsstest du mit einem Anwalt klären. wenn deine Ältern dich entschuldigt haben brauchst du wenn du länger wie 4 tage krank bist ein Attest. Ich weiß allerdings nicht ob es bei Privat Schulen ausnahmen gibt ich glaube nicht aber wenn dann entscheidet das Schulamt und nicht die Schule die Höhe des Bußgeldes. Ich würde mich auf jeden fall bei einer anderen Schule anmelden für so eine Schule würde ich nicht zahlen!!!
Du schreibst selbst, die Schulordnung schreibt eine Anwesenheitspflicht vor.
Die Eltern können dich nicht entschuldigen, einfach so. Warum holst du dir kein ärztliches Attest, sofern gesundheitliche Gründe vorliegen?
Wenn du nicht (mehr) in den Unterricht willst, können deine Eltern dich auch regulär abmelden.
wäre mir neu..
eine privatschule organisiert sich mithilfe der schulordnung selbst.. wenn du nicht hingehst, können die dich rauswerfen. wobei auch das rauswerfen nicht von heute auf morgen geht, sondern entweder ein hartes vergehen oder mehrmalige widerholung bedeuten würde. was das schulamt damit zutun haben soll ist mir schleierhaft...(da du ja nicht schulpflichtig bist)
du bist ja aus freien stücken in der schule.,.
Solange du schulpflichtig bist, kann es Ordnungsmassnahmen gegen dich geben. Auch über 18 kann die Schulpflicht greifen.