Bußgeld wegen Schulpflicht nicht nachgekommen?
Ich habe eine Frage und zwar ich habe jetzt ein Brief bekommen zur Anhörung in Bußgeldverfahren und ich war lange nicht in der Schule weil mich die Lehrer total runter machen und ich garnicht mehr hingehen mag ich habe Magenschmerzen wenn ich an Schule denke und es geht nicht nur mir schlecht in dieser Schule viele Schüler werden auch fertig gemacht und meine Frage ist jetzt kann man dort nicht hin schreiben und es begründen warum ich nicht zur Schule gegangen bin?
Dankeschön schonmal im Voraus
7 Antworten
Hallo, ich weiß nicht wo du die Schule besuchst, aber lies dir das bitte durch.https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Schulpflicht.html
Auf jeden Fall solltest du zur Anhörung gehen und dich äußern, vielleicht wird kein Verfahren eingeleitet. Erscheine aber in der Schule und zeige dich.
Deine Gründe werden nach der Anhörung an die Schulbehörde weitergeleitet und die entscheidet darüber, ob das Bußgeld angemessen ist, damit du wieder die Schule besuchst.
Was bedeutet fertig gemacht von Lehrern genau für dich?
Damit wäre ich vorsichtig,es sei denn es liegen Dienstvergehen vor.
Hallo, nein. Mein Tipp bezog sich auf die Anhörung in der Schule bevor das Amt kontaktiert wird. Ich war selbst schon bei solchen Anhörungen als Lehrkraft zugegen. Die Schüler sind jedoch erschienen und hatten das Recht sich zu äußern. Ob eine Meldung an das Amt erfolgt entscheiden anschliessend die teilnehmenden Konferenzmitglieder.
Über das Verfahren durch die zuständige Behörde habe ich keine Infos, auch nicht, ob eine Begründung Erfolg hätte.
P.S. Ist wahrscheinlich in jedem BL anders geregelt.
Die Lehrer machen einen fertig mit Beleidigungen oder aussagen wie „ich werde dir das Leben zur Hölle machen auf der Schule wenn du dein Charakter nicht änderst“
Und warum änderst du ihn nicht, statt zu schwänzen?
Hmm.Es ist jetzt schwer nachzuvollziehen, welche Konflikte da zwischen Euch und den Lehrkräften bestehen und welchen Hintergrund diese Aussagen haben. Du hast natürlich einen Fehler gemacht, indem du nicht anders reagiert hast und zum Beispiel früher zum Arzt gegangen bist mit deinen Magenschmerzen.
Wenn Du reinen Gewissens bist und selbst kein Fehlverhalten an den Tag gelegt hast, schildere es bei der Anhörung so. Du solltest dich selbst aber auch reflektieren, wenn Lehrer so austicken, hat es vllt auch einen Grund.
Ich würde mir Stichworte machen und hingehen. Kannst auch einen Arzt aufsuchen, der psychosomatische Beschwerden bestätigt. Es muss glaubhaft sein, dass du Ängste hattest und es wäre auch gut eigene Fehler einzugestehen, falls vorhanden. Der Schulpflicht musst du aber dann nachgehen, sonst eskaliert alles und du kannst auch im Endeffekt vor den Richter oder durch die Polizei zugeführt werden.
Ich rate dir hinzugehen. Falls du ein Anhörungsschreiben bekommen hast, fühle es aus, vorher den Arzt konsultieren.
Und warum änderst du ihn nicht, statt zu schwänzen?
Warum soll jemand seinen Charakter ändern, nur weil das ein anderer Mensch so will? Wo kämen wir da hin, wenn jeder seinen Charakter nach den Wünschen andere Leuten ausrichtet?
Nicht zur Schule zu gehen, ist fast überall auf der Welt ein ganz normales das Recht. Absurd ist, dass man bei uns damit gegen Gesetze verstößt.
Vielleicht tut es ja Not. Wir kennen den FS nicht.
Solche Beleidigungen alle dokumentieren.
Leider nein. Wir haben Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen bis zu 10 Schuljahren. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Klasse du steckst, also zum Beispiel in der 8., 9. oder 10. Klasse. Es müssen 10 Jahre in der Schule "abgearbeitet" werden, so oder so. Danach folgt noch die Berufsschulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Jetzt habe ich eine Frage an dich. Hast du schon mal darüber nachgedacht, warum das so ist?
Du solltest im Bußgeldverfahren die Schulpflicht nicht in Frage stellen und Bereitschaft zeigen, die Schule bis zum Ende zu bringen und nicht mehr zu schwänzen. Argumentiere ruhig damit, dass du dich runtergemacht fühlst und Magenschmerzen bekommst.
Ich habe auch vor langer Zeit einmal zu meiner Mutter gesagt, dass ich nicht mehr zur Schule gehen werde. An diesem Tag hatte mir meine Lehrerin eins mit dem Rohrstock gegeben, dass ein "länglicher Strich" auf meiner Haut zurückblieb. Ein Gespräch zwischen meiner Mutter und dieser Lehrerin hat sofort Abhilfe geschaffen.
Schule schwänzen und lieber im Bett bleiben kann sehr gefährlich werden in deinem Alter. Wenn du jetzt nicht lernst, jeden Tag aufs neue in die saure Zitrone zu beißen, früh aufzustehen und die Schule zu besuchen, dann wirst du nie eine vernünftige Struktur in dein Leben hinein bekommen. Und wenn du dich irgendwann selbst heruntermachst, tut das noch viel mehr weh!
... meine Frage ist jetzt kann man dort nicht hin schreiben und es begründen warum ich nicht zur Schule gegangen bin?
Du kannst es zunächst aufschreiben. Das ist sogar wichtig, damit Du Dich bei dem Termin an alles erinnerst. Wenn Du dann gefragt wirst, warum Du nicht zur Schule gehst, liest Du einfach vor, was Du Dir aufgeschrieben hast. Mach gleich eine Kopie. Nicht dass Du das Geschriebene abgeben musst und dann selbst nichts mehr hast.
Gruß Matti
Ja, Aufschreiben ist sehr wichtig, aber vor einem Gerichtstermin würde ich niemals irgendwas dem Amt mitteilen. Es gilt die Regel: "Alles, was sie ab jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden."
Ich hoffe es ist noch nicht zu spät: Beim Bußgeldbescheid immer sofort Widerspruch einlegen. Niemals begründen. Nie zu einer Anhörung gehen. Mit Begründung oder Anhörung hilfst dem Amt nur, Material gegen dich zu sammeln. Der Widerspruch führt zu einem Gerichtsverfahren. Davor haben viele Menschen Angst, dabei ist es eine prima Gelegenheit, Missstände an der Schule aufzudecken. Alles was du dem Amt als Begründung schreiben wolltest, schreibe dir selbst auf, damit du es beim Gerichtsverfahren verwendest. Auch da kommt es auf die richtige Strategie an. Melde dich am besten mal beim http://bvnl.de/ . Dort findest du kompetente Leute in deiner Nähe, die dir bei Bußgeldverfahren helfen können.
Und was sagt Dein Dich behandelnder Arzt bzw. Psychotherapeut zu Deinen gesundheitliichen Problemen?
Tja - einfach Schule schwänzen ist nun einmal keine Begründung - ergo wird es wohl ein Bußgeld geben.
Eher bedauerlicherweise wird dies im Hinblick auf die Gesamtzeit die Du insgesamt dem Unterricht ferngeblieben bist viel zu gering ausfallen - allerdings wirst Du es selbst bezahlen müssen - sprich schaue Dich bitte schon einmal nach einem "Nebenjob" um.
Er kann ja stattdessen Sozialstunden machen...
https://bussgeld.org/schulverweigerung-bussgeld/
Zahlt der Schüler das Bußgeld nicht, wird vom Amtsgericht eine Arbeitsauflage verhängt. Mit sozialer Arbeit muss der Schüler das Bußgeld für die Fehlstunden in der Schule ableisten. Dabei rechnet das Amt 5 Euro pro abgeleistete Stunde an.
Ja, das meinte ich, wenn er es nicht zahlt, genau. Danke für die Ergänzung.
Nur mit einem Nebenjob ist die Strafe schneller abgegolten.
Stimmt auch wieder. Auch ist es dann doch angenehmer freiwillig das Geld anzuschaffen als vom Richter verdonnert. Manchen hat es aber gut getan ,-)
Kennst du einen Fall, indem eine ausführlich Begründung beim Amt irgendwas an dem verhängten Bußgeld geändert hat?