Bußgeld wegen Schule Schwänzen! Hilfe

9 Antworten

Könnte ich nochmal Bußgeld bekommen wenn ich bis zum Sommer nicht hingehe?

Ja, es sei denn, der "Nervenarzt" schreibt dich für den Rest des Schuljahres krank. Aber ob er das auf einmal machen kann, bezweifle ich. Ich geh mal davon aus, dass er dich höchstens vier bis sechs Wochen krankschreibt und dich dann erneut sehen will. Bei so einer langen Dauer ist es auch möglich, dass du zu einer Untersuchung beim Amtsarzt bestellt wirst. Die Schulpflicht wird nun mal in Deutschland sehr ernst genommen.

Wie teuer könnte das insgesamt werden?

Da Bildung Ländersache ist, hängt es von den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ab, wie viel Bußgeld dafür verlangt werden kann. In den meisten Gesetzen sind Geldbußen bis zu 1.000 Euro möglich, die gerade bei Dauerschwänzern durchaus ausgeschöpft werden. Das hängt natürlich von der Anzahl deiner Fehltage ab und ob du Erst- oder Wiederholungstäterin bist.

Wann lassen die einen endlich in Ruhe? Lassen die einen überhaupt in Ruhe?

Ganz einfach: Nicht solange du kein Attest vorweisen kannst. Dann wird eben der nächste Bußgeldbescheid kommen, der wohl etwas höher sein wird. Für diese zwei Monate erscheinen mir 170 Euro schon etwas wenig, oder wie viele Tage werden dir überhaupt vorgeworfen? Man kann dich auch zwangsweise der Schule zuführen, wie das so schön heißt.

Weil mein Freund meinte er hat das auch gemacht und sozial Stunden hat er auch nicht gemacht und dann musste er 600 Euro zahlen aber dann hatte er "Ruhe" und die haben ihn nicht mehr genervt :D

Das glaube ich nicht, es sei denn, die Schule hat irgendwann aufgegeben und ihn nicht mehr angezeigt. Normalerweise wird die Schulpflicht auch entsprechend durchgesetzt. Wenn du als Jugendliche die Geldbuße nicht auf einmal zahlen kannst, kannst du auch eine Ratenzahlung beantragen oder die Behörde kann beim Jugendrichter die Auflage von Sozialstunden, ersatzweise Jugendarrest beantragen. Damit kannst du die Geldbuße abarbeiten.

Wenn Du das Bußgeld bezahlt hast, müsste die Nerverei ein Ende haben. Wie beim Falschparken oder jeder anderen Ordnungswidrigkeit setzen sich die bürokratischen Mühlen in Gang. Schwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit, welche mit dem Bußgeld geahndet wird. Wenn Du nicht zahlst, wird das Bußgeld höher.

Du kannst natürlich auch Widerspruch einlegen und die Situation mit dem Arzttermin schildern. Das hättest Du eigentlich gleich machen müssen, nach dem Du den ersten Brief bekommen hast. Dann wäre der Bußgeldbescheid noch nicht gekommen. Die Behörde hätte Dir einen neuen Termin gesetzt, bis zu dem Du ihr hättest mitteilen müssen, ob Du krank bist. Wenn der Arzt Dich krankschreibt, brauchst Du auch kein Bußgeld zahlen. Wenn Du nicht krank geschrieben wirst, müsstest Du zur Schule gehen. Da Du das nicht möchtest (was ich sehr gut verstehen kann), zahlst Du das Geld. Nur wenn Du gar nicht reagierst, kommt der nächste Bußgeldbescheid auf jeden Fall.

Also, schreib einen Brief, in dem Du der Behörde den Arzttermin mitteilst. Möglichst bevor der Termin für die Bußgeldzahlung verstrichen ist. Schreib, dass kein früherer Termin möglich war. Eigentlich müsste Dein Hausarzt Dich bis dahin krankschreiben.

Nicht zu reagieren, ist das Falscheste was Du machen kannst.

Warum bist Du noch schulpflichtig, wenn Du einen Realschulabschluss hast? Das verstehe ich nicht.

Gruß Matti

Ich heul nicht rum, weil du nicht zur Schule gehst, dann heul bitte auch nicht rum, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Ja, auch Drückebergerei muss man sich was kosten lassen. Du hättest längst einen Arzt aufsuchen können, der hätte möglicherweise bestätigt, dass du unbeschulbar bist und du hättest deine Ruhe. Aber so - spar schon mal für's Bußgeld.

Esrunia33 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 11:59

Brauch ich nicht, hab genug

Schuhu  04.01.2014, 12:02
@Esrunia33

Na ja, dann brauchst du ja auch keine Bildung.

Esrunia33 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 12:09
@Schuhu

Bin gebildet genug, glaub mir. Habe meinen Realschulabschluss, und einen Ausbildungsplatz nach'm Sommer. Muss halt nur dieses Jahr "überstehen". Aber warum erzähle ich dir das? Du denkst ernsthaft dass ich dumm bin nur weil ich nicht in die Schule gehe :D

Schuhu  04.01.2014, 12:24
@Esrunia33

Nein, ich glaub nicht einmal, dass du dumm bist. Ich glaub nur, dass du dich nicht in der Lage siehst, Aufgaben, die dir gestellt werden, zu erfüllen. Nämlich: entweder zur Schule gehen oder dich entsprechend krankschreiben zu lassen. Gar nichts machen und im Internet nach den Konsequenzen fragen, deutet doch auf eine kindliche Unselbstständigkeit.

In der Ausbildung mußt Du in die Berufsschule. Die bekommen Deine Schülerakte. Da steht das alles drin. Daß Du geschwänzt hast, daß Du nicht bezahlt hast. Der nächste Schritt, wenn Du nicht zahlst und regelmäßig hingehst, ist Wochenendknast. Deine Berufsschullehrer werden sich freuen, wenn sie das alles lesen und Deine Firma wird es sicher auch erfahren. Viel Spaß!

Akka2323  05.01.2014, 10:17

Noch zur Ergänzung: Da du laut Gesetz schulpflichtig bist, ist die Schule verpflichtet, Dich anzuzeigen und dem Schulamt zu melden. Da inzwischen alle Schulen Schulen vernetzt sind, finden sie Dich immer.

weil mein Ausbildungsplatz so gut wie sicher ist

Dazu brauchst Du aber mit Sicherheit einen Schulabschluss.

Und lies selbst:

"Es droht eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden."

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen.aspx

Also geh lieber hin. Oder vielleicht auch in eine andere Schule, denn es besteht Schulpflicht.

Esrunia33 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 11:56

Ich habe einen Realschulabschluss

beangato  04.01.2014, 12:02
@Esrunia33

Und warum hast Du das nicht in die Frage geschrieben?

Esrunia33 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 12:07
@beangato

Habe ich vergessen, und da ich mich hier nicht auskenne wusste ich nicht ob man die Frage bearbeiten kann oder nicht.. Also hab ich es mir gar nicht es angeguckt :D. Aber bekomme doch trotzdem die selbe Strafe oder nicht? Ich meine bin ja noch Schulpflichtig.. Mit Abschluss oder ohne Abschluss.

"Dazu brauchst Du aber mit Sicherheit einen Schulabschluss.", wie gesagt, habe einen Realschulabschluss UND die Firma in der ich meine Ausbildung machen werde ist von einem Verwandten, der meinte er würde mich sogar ohne Abschluss einstellen. Deshalb sage ich immer labert nicht wenn ihr keine ahnung habt ..

beangato  04.01.2014, 12:17
@Esrunia33

Dazu solltest Du doch lieber mal mit einem Rexhtsanwalt sprechen.