Bußgeld, obwohl man mit Attest entschuldigt ist?
Hallo,
um es kurz und knapp zu machen: Ich bin 17 Jahre alt und seit einigen Monaten, um genau zu sein 2, wirklich krank, so dass ich nicht in die Schule gehen (kann). Allerdings habe ich bis jetzt wirklich jede einzelne Woche mit Attest entschuldigen lassen, sprich ich war bis jetzt immer mit Attest entschuldigt. Nun meinte die Direktorin, dass wenn ich morgen nicht in die Schule komme, sie meiner Mutter ein Bußgeld verpassen will. ABER ich bin definitiv noch nicht gesund und wie ich schon sagte, habe ich die Fehlzeit IMMER mit Attest entschuldigt. Meine Frage: Kann die Direktorin das wirklich machen?
Ich meine, wäre die Fehlzeit unentschuldigt gewesen, könnte ich es verstehen. Aber da dies nicht der Fall ist, frage ich mich ernsthaft, ob sie das kann?
9 Antworten
*Dann Strafgeld eben, so rum.
Und zum Thema weil ich nicht "die Hälfte" erzähle, es gibt keine Hälfte, da dies das Ganze ist! Der Punkt ist einfach dieser, dass sie ganz genau weiss, warum ich krank bin, da meine Mutter schon mit meiner Klassenlehrerin schon damals gesprochen hatte, sie genau über meine Krankheit aufklärte und auch letzte Woche die Direktorin über meine Krankheit aufklärte.
Sprich, die Direktorin und die Klassenlehrerin wissen Beide, dass ich krank bin und sie wissen auch, was ich habe. Aber wie gesagt, die Direktorin meinte nun, dass wenn ich morgen nicht in die Schule käme, sie meiner Mutter ein Strafgeld verpassen würde und wie ich schon sagte, war ich die Fehlzeit IMMER mit Attest entschuldigt!
Darum will ich wissen, ob sie tatsächlich meiner Mutter ein Strafgeld verpassen kann, wenn ich morgen nicht in die Schule kommen kann, aber es mit Attest vorlegen kann, dass ich krank bin.
Was meinst du denn mit Bußgeld?? Auf welche Schule gehst du denn? Privatschule? Ich weiss nicht, wie das dort geregelt ist, aber bei einem Attest bzw.einer Krankschreibung dürften keine Ansprüche erhoben werden.
Ja sie kann - weil Du hier nicht einmal die Hälfte erzählst, gehe ich davon aus, dass sie weiß was sie tun kann.
Sie kann überhaupt niemandem ein Bußgeld verpassen, das können nur Polizei und Gerichte. Und da du alle Fehlzeiten mit Attest entschuldigst passiert gar nix.
Auch die Polizei kann kein Bußgeld verhängen. Das kann nur die zuständige Verwaltungsbehörde oder eben ein Gericht.
Na ja,2 Monate ist eine lange Zeit.Entbinde den Arzt von seiner Schweigepflicht.Dann kann die Direktorin ihn anrufen,und er darf die Diagnose sagen.Das wirkt um vieles Glaubwürdiger!