Hallo,
ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.
In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)
Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?
Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze?
Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?
Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit.
Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??
Danke für Antworten. :-)))
freufreu - dringend