Steuerschulden kann das Haus auch gepfändet werden

2 Antworten

Wenn du als Eigentümerin eingetragen bist, kann das Finanzamt die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben. Kannst du nicht einen Kredit bei der Bank aufnehmen und die Steuerschulden bezahlen? Den Kredit kannst du in Raten zurückbezahlen und ist immer noch billiger, als die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes. Finanzamt stundet selten und gibt sich in der Regel nicht mit Ratenzahlung ab.

Hallo,

eine Kiegenschaaft kann man nicht in dem Sinne pfänden, da sie zum unbeweglichen Vermögen gehört.

Das Finanzamt könnte aber auf Ihrem hälftigem Miteigentumsanteil eine Zwangssicherungshypothek beaantragen und dann hieraus die Teilungsversteigerung betreiben. Das ist aber wenig sinn, weil das dem FA nichts bringt.

Viel besser ist etwas ganz anderes. In dem Masse, wie Sie Tilgungen bereits geleistet haben, steht Ihnen gegen die Finanzierungsbank ein Rückgewähranspruch auf die Grundschuld zu. Da das Grundbuch aber nicht bei jeder Tilgung korrigiert wird, handelt es sich also hierbei um eine zunächst nur sehr theoretische Grösse.

Diesen Rückgewähranspruch kann man pfänden; wenn Sie die Grundschuld vollständig getilgt hätten, würde sie Ihnen aber nicht herausgegeben, sondern dem FA.

In dem Moment, in dem eine Grundschuld getilgt ist, wird aus ihr, ohne dass sich an den Dokumenten auch nur der minimalste Teil ändern würde, eine Eigentümergrundschuld. Das FA könnte dann also aus der Eigentümergrundschuld die Teilungsversteigerung betreiben und die bringt sicher 8.000,00 €.

Vollstreckung im Grundbuch ist eine sehr komplizierte Sache, die nur sehr wenige wirklich verstehen und noch weniger können sie anwenden ...

Meine Antwort an Sie ist unter Vorbehalt, weil es nicht möglich ist, Ihr Geschreibsel in der Frage in jedem Fall zu deuten; Ihre Rechtschreibung und Orthografie ist eine einzige Katastrophe …

Viele Grüsse